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Polizeidirektion Hannover

POL-H: Zahlreiche Auflagen für NPD-Versammlung am 12. September Hannover

Hannover (ots)

Für den angemeldeten NPD-Aufzug am 12. September
hat die Polizeidirektion Hannover als Versammlungsbehörde zahlreiche 
Auflagen erteilt. So darf die Demonstration (erwartet werden bis zu 
300 Teilnehmer) nicht wie angemeldet auf einer Route durch die 
Innenstadt stattfinden. Die Polizeidirektion sieht vielmehr eine 
Streckenführung im Bereich Braunschweiger Platz / Marienstraße vor. 
Die behördliche Verfügung wird dem Anmelder und Versammlungsleiter, 
dem NPD-Landesvorsitzenden Adolf Dammann, jetzt zugestellt.
Polizeipräsident Uwe Binias rechnet damit, dass gewaltbereite 
Angehörige der linksautonomen Szene versuchen werden, die 
NPD-Versammlung zu stören. Es sei außerdem nicht auszuschließen, dass
ebenfalls gewaltbereite "Autonome Nationalisten" an der 
NPD-Demonstration teilnehmen. Vor diesem Hintergrund appelliert der 
Polizeichef an alle Beteiligten, aktiv an einem friedlichen Verlauf 
des Tages mitzuwirken. "Bei Störungen und Ausschreitungen, gleich von
welcher Seite, wird die Polizei konsequent einschreiten. Ich fordere 
alle Teilnehmer der Versammlungen auf, sich von gewalttätigen 
Aktionen fernzuhalten."
Wie der Behördenleiter weiter betont, sei auch ein Verbot des 
NPD-Aufzuges überprüft worden. Im Unterschied zur Situation im 
Vorfeld des 1. Mai fehle es diesmal allerdings an den rechtlichen 
Voraussetzungen für ein Verbot. Seinerzeit seien die Anmelder aus dem
Kreis der "Freien Kameradschaften" gekommen, deren Gewaltbereitschaft
auch nach gerichtlicher Überprüfung als erwiesen gilt. Gleichermaßen 
eindeutige Erkenntnisse gebe es zum jetzigen Anmelder Adolf Dammann 
nicht. So sei Gewaltbereitschaft der Teilnehmer zwar durchaus zu 
befürchten - aber im Vorfeld nicht konkret zu belegen. Darüber hinaus
bekommt die Polizeidirektion Hannover am 12. September - wiederum 
anders als am 1. Mai - ausreichend Einsatzkräfte zur Unterstützung. 
Die Polizeiführung bereitet jetzt einen Großeinsatz vor.
Die von Adolf Dammann beantragte Aufzugsroute quer durch die 
Innenstadt kommt für die Versammlungsbehörde aber keinesfalls in 
Frage. Zur Begründung: Der Großteil der City steht wegen anderer 
Veranstaltungen am 12. September nicht zur Verfügung. So finden im 
Bereich Kröpcke, Opernplatz und Aegidientorplatz umfangreiche 
Aufbauarbeiten wegen des Großraumentdeckertages statt, am 
Steintorplatz ist eine größere Werbeveranstaltung einer Privatfirma 
angemeldet und in der Nacht zum 12. September ist der so genannte 
"Sport-Scheck-Lauf" geplant, die Abbauarbeiten dazu werden 
voraussichtlich bis zum folgenden Nachmittag dauern. Zudem hat der 
DGB zur NPD-Versammlung bereits eine Gegenveranstaltung angemeldet - 
diese mit bis zu 5000 Teilnehmern und zwei Aufzügen, Start und Ziel 
jeweils am Klagesmarkt.
"Ein wichtiges polizeiliches Ziel muss es sein, die 
Demonstrationszüge von NPD und DGB nicht aufeinandertreffen zu 
lassen", erklärt Binias. Daher habe die Polizeidirektion dem Anmelder
Dammann die Auflage erteilt, seine Versammlung im Bereich Südstadt / 
Bult, direkt angrenzend an die Innenstadt, abzuhalten. In  diesem 
Areal hat die Polizei bereits entsprechende Einsatzerfahrungen, denn 
schon im Jahr 2004 fand dort eine NPD-Demonstration statt.
Binias weiter: "Insgesamt bin ich davon überzeugt, dass die 
Verfügung wohl abgewogen ist und zwei wichtigen Rechtsgütern Rechnung
trägt: Dem hohen Rang der Versammlungsfreiheit einerseits und der 
Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung andererseits."
Folgende Auflagen sind dem Anmelder Dammann unter anderem erteilt 
worden:
- Abweichend von der Anmeldung muss der Aufzug folgenden Verlauf 
nehmen: Braunschweiger Platz (Auftaktkundgebung) - Bischofsholer Damm
- Am Südbahnhof - Marienstraße - Berliner Allee - Kestnerstraße - 
Stadtstraße - Bultstraße - Braunschweiger Platz 
(Abschlusskundgebung). Die Versammlungsbehörde sieht einen Zeitraum 
von 12 bis 17 Uhr vor - und nicht, wie angemeldet, von 12 bis 19 Uhr.
- Die Verwendung von Fackeln wird untersagt. Sofern Trommeln 
verwendet werden, ist die Benutzung von einer Trommel pro 100 
Teilnehmer erlaubt - sofern die Trommler nicht im Gleichschritt 
marschieren und die Trommeln nicht so geschlagen werden, dass ein 
einheitlicher Marschtakt entsteht und der Demonstration dadurch 
Kommandos gegeben werden.
- Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen 
sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen 
Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung
wird untersagt. Darunter fällt auch das Tragen gleichartiger, 
durchweg dunkler Kleidung (schwarz, blau, militärgrün) wie z. B. 
Pullover, mit und ohne Kapuze, Hemden, Longsleeves, T-Shirts, 
Poloshirts, Halstücher, Bomberjacken, Kopfbedeckungen wie Baretts, 
Baseballkappen, Mützen und Springerstiefel in geschlossenen Blöcken, 
die dem Bürger als Gesamtbild eine suggestiv-militante, 
aggressionsstimulierende und einschüchternde Wirkung vermittelt.
- Die Versammlungsteilnehmer dürfen keine Embleme oder Tätowierungen 
sichtbar tragen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus 
stehen, "Hass" bedeuten (z. B. Bilder von Totenköpfen, Schriftzug 
"Hass") oder in den Augen der breiten Öffentlichkeit einen solchen 
Eindruck hervorrufen können. Das Tragen von Bekleidungsstücken mit 
Aufschriften, aus denen durch teilweises Überdecken die Buchstaben- 
und Zahlenfolge wie "NS", "NSD", "NSDA", "NSDAP", "SS", "SA", 
"A.C.A.B.", "14", "18", "88" oder die Abkürzungen bzw. erkennbare 
Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen 
ergeben kann, ist verboten.
- Die Versammlungsteilnehmer dürfen sich nicht in marschartiger Form 
fortbewegen. Untersagt wird deshalb auch in diesem Zusammenhang das 
Abspielen von Marschmusik, solange sich der Aufzug in Bewegung 
befindet.
- In Versammlungsreden, Sprechchören sowie auf Transparenten haben 
Äußerungen zu unterbleiben, die das NS-Regime, seine Organisationen 
und deren (auch selbsternannte) Folgeorganisationen sowie verbotene 
Parteien und Vereine einschließlich deren Nachfolge- und 
Ersatzorganisationen glorifizieren, verharmlosen oder sonst 
wiederbeleben. Untersagt sind insbesondere die Parolen "Ruhm und Ehre
der Waffen-SS", "Wir sind wieder da" und alle Parolen mit der 
Wortfolge "...nationaler Widerstand". Gleiches gilt für etwa zu 
verbreitende Druckwerke, Transparente und musikalische Darbietungen.
- Alle Reden haben den öffentlichen Frieden zu wahren: Die 
Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder 
Willkürmaßnahmen ist untersagt. Die Menschenwürde anderer darf nicht 
verletzt werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig 
verächtlich gemacht oder verleumdet werden. sw/st

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Pressesprecher
Stefan Wittke
Telefon: +49 (0)511 109 1004
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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