POL-H: Nachtrag zur Presseinformation Nr. 3 vom 24.08.09
Spritztour mit gestohlenem Mercedes
Täter erneut straffällig geworden Alte Stöckener Straße
Stöcken
Hannover (ots)
Ein 16-jähriger Jugendlicher, der am vergangenen Sonntag mit mehreren Komplizen eine Spritztour mit einem gestohlenen Mercedes unternommen hatte, ist erneut straffällig geworden. Ein Haftrichter hat Untersuchungshaft angeordnet. Gestern Nachmittag wurden die Beamten von einer Zeugin darauf hingewiesen, dass der 16-Jährige offensichtlich neun Flaschen Wodka gestohlen hatte. Die Frau hatte das Diebesgut in dem Rucksack des Jugendlichen bemerkt und die Polizei eingeschaltet. Ermittlungen der Beamten führten dazu, dass er den Alkohol kurz zuvor in einem Discounter in Garbsen gestohlen hatte. Am Abend desselben Tages wurde der Beschuldigte gegen 21:20 Uhr von einem Zeugen nach einem Einbruchdiebstahl an der Alte Stöckener Straße festgehalten. Der 29 Jahre alte Mann hatte verdächtige Geräusche gehört und war auf vier weglaufende Jugendliche aufmerksam geworden. Einen davon konnte er aufhalten. Die alarmierten Polizeibeamten nahmen den Jugendlichen fest und fanden am Boden ein leeres Geldfach aus einer Ladenkasse und ein Navigationsgerät. Schnell ermittelten sie, dass in unmittelbarer Nähe ein Imbiss aufgebrochen worden war. Die Täter hatten eine Registrierkasse und ein Navigationsgerät entwendet. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, gab der 16-Jährige den Einbruch zu. Er habe sich mit drei 14, 17 und 18 Jahre alten Kumpels zum Saufen getroffen und anschließend beschlossen, einzubrechen. Zunächst habe man eine Moschee aufgesucht, um dort Geld zu entwenden. Weil aber nichts zu holen gewesen sei, habe man dann das Fenster eines Imbiss aufgedrückt und sei dort eingestiegen. Zusammen mit einem 14-Jährigen aus Garbsen, der auch schon bei der "Spritztour" am Wochenende dabei gewesen war, sei er in die Räume geklettert, die beiden Anderen hätten "Schmiere" gestanden. Aufgrund dieses erneuten Vorfalls wurde der Festgenommene heute einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an. Die Ermittlungen zu den Mittätern dauern an./ hol, noe
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