POL-H: Polizei veröffentlicht Kamerastandorte
Hannover (ots)
Die Polizeidirektion Hannover hat sich entschlossen, die Standorte ihrer Überwachungskameras in der Region dauerhaft auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Dieser Schritt soll die polizeiliche Arbeit noch transparenter machen. Über die bekannte Internetseite der Polizeidirektion Hannover www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/ und den Link "Überwachungskameras" sind alle 75 Standorte abzufragen.
Die Polizeidirektion Hannover betreibt in ihrem Zuständigkeitsbereich mit insgesamt 78 Kameras offene Videoüberwachung auf Grundlage des § 32 (3) Satz 1 u. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG). Dort heißt es:
"Die Verwaltungsbehörden und die Polizei dürfen öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten, wenn dies zur Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 1 erforderlich ist. Die Polizei kann die nach Satz 1 übertragenen Bilder aufzeichnen, 1. wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an den beobachteten Orten oder in deren unmittelbarer Umgebung künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten nach § 224 StGB begangen werden, oder 2. soweit die Bilder an oder in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage, einer Verkehrs- oder Versorgungseinrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt aufgenommen werden und tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass an oder in Objekten dieser Art terroristische Straftaten begangen werden sollen."
Die Videoanlagen der Polizeidirektion Hannover sind an 75 Standorten montiert. Drei Standorte sind mit jeweils zwei Kameras in unterschiedlicher Ausrichtung versehen. Diese drei Anlagen befinden sich entlang des Messeschnellweges (Anschlussstelle Misburg, Seelhorster Kreuz und Anschlussstelle Messe Nord). Die Bildsignale aller Kameras werden in die Lage- und Führungszentrale der Polizeidirektion Hannover übertragen. An jeder Kamera kann unter den Voraussetzungen des § 32 (3) Satz 2 Nds. SOG die Aufzeichnungstechnik aktiviert werden. Jene Kameras, bei denen die Aufzeichnungstechnik zurzeit dauerhaft aktiviert ist, sind in der Liste mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt auf einem so genannten Ringspeicher. Nach fünf Tagen und fünf Stunden wird das aufgezeichnete Signal wieder automatisch überschrieben. Alle Kameras sind schwenkbar und verfügen über eine Zoomfunktion.
Eine Überprüfung hinsichtlich der Aufzeichnungsaktivierung erfolgt wiederkehrend auf Grundlage von Lagebildern oder aktueller Ereignisse. Die Standorte aller Kameras sind jetzt der Liste auf der genannten Internetseite zu entnehmen. Ein Link führt jeweils automatisch zu einem Stadtkartenausschnitt bei "Google-Maps". Der genaue Standort der jeweiligen Kamera wird dann dort angezeigt. Darüber hinaus finden sich auch Fotos dieser Kameras neben den entsprechenden Internet-Links. sw/gl
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Stefan Wittke
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