POL-H: Alkoholeinfluss - 30-Jähriger verursacht Unfälle
Hannover (ots)
Gestern, gegen 18:00 Uhr, hat ein 30-jähriger VW-Fahrer an der Hildesheimer Straße (Südstadt) unter starkem Alkoholeinfluss zwei PKW beschädigt und zwei Fußgänger gefährdet. Polizeibeamte haben den Mann an einer Tankstelle angetroffen - eine Atemalkoholkontrolle hat einen Wert von 3,39 Promille ergeben.
Nach bisherigen Erkenntnissen war der 30-Jährige gestern Abend mit seinem VW Polo auf der Hildesheimer Straße in Richtung stadtauswärts unterwegs gewesen und mehreren Zeugen aufgefallen, da er "Schlangenlinien" gefahren war. In Höhe der Kreuzung Hildesheimer Straße / Geibelstraße streifte er den Vorderreifen des geschobenen Fahrrades einer 74-Jährigen - diese hatte soeben die Grünlicht zeigende Fußgängerampel überqueren wollen. Die Frau blieb unverletzt. Unmittelbar darauf prallte der Polo bei einem Schlenker nach rechts gegen die Bordsteinkante. Ein 34 Jahre alter Fußgänger konnte einen Zusammenstoß nur durch einen Sprung zur Seite verhindern. Anschließend kollidierte der Polo mit einem in einer Parkbucht abgestellten VW Golf und verursachte einen Sachschaden von rund 300 Euro. Im weiteren Verlauf kam es zum Zusammenstoß mit dem VW Passat eines 38 Jahre alten Mannes, der gerade vom Fahrbahnrand anfahren wollte. Der Passat-Fahrer erlitt leichte Verletzungen. An dem PKW entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 6 000 Euro. Zeugen hatten beobachtet, dass der Polo-Fahrer danach auf das Gelände einer Tankstelle an der Hildesheimer Straße gefahren war und alarmierten die Polizei. Die Beamten trafen den 30-Jährigen dort auf dem Fahrersitz des PKW an und stellten fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand - eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von 3,39 Promille. Dem mutmaßlichen Unfallverursacher wurde eine Blutprobe entnommen, das Ergebnis steht noch aus. Die Ermittler beschlagnahmten seinen Führerschein und den Polo. Der Mann hat bislang keine Angaben gemacht und wurde im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen entlassen - die Polizei ermittelt nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen ihn. / ste, zz
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