POL-H: Versammlung von Rechtsextremen: Gericht bestätigt das polizeiliche Verbot
Hannover (ots)
Erneuter juristischer Erfolg für die Polizeidirektion Hannover: Das Verwaltungsgericht hat das Verbot einer Neonazi-Kundgebung am Kröpcke in Hannovers Innenstadt bestätigt - die Versammlung war von einem amtsbekannten Rechtsextremisten für heute Abend angemeldet worden. "Ich freue mich sehr, dass unsere Rechtsauffassung zum wiederholten Mal gerichtlich bestätigt wurde", erklärt Polizeivizepräsident Rainer Langer. Schon zum 1. Mai vergangenen Jahres hatte die Polizeidirektion als Versammlungsbehörde eine Neonazidemonstration verboten, die entsprechende Verfügung hielt dem Gang durch die Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht stand.
Auch die aktuell angemeldete Versammlung bleibt damit nach jetzigem Stand verboten - das gilt im übrigen auch für die Gegenveranstaltungen. Die Polizei weist ausdrücklich daraufhin, dass die weitere Mobilisierung zu den verbotenen Versammlungen rechtswidrig ist und als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden kann. Langer ist überzeugt, dass die aktuellen Verbotsverfügungen gegebenenfalls heute noch durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt werden.
Die Polizeidirektion begründet das Verbot mit der Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen vor dem Hintergrund einer äußerst angespannten Kräftelage. Hannovers Polizei muss weitgehend ohne auswärtige Unterstützung auskommen, unter anderem, weil die komplette niedersächsische Bereitschaftspolizei im Raum Gorleben eingesetzt ist und weitere Polizeikräfte wegen einer Neonazidemonstration am Sonnabend in Hildesheim gebunden sind. Trotz der angespannten Personalsituation betont Langer, dass "wir das Verbot in Hannover auch durchsetzen werden. Darauf können sich Krawallmacher von rechts und von links einstellen." sw
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