POL-H: Nachtragsmeldung zu Presseinformation Nr. 2 vom 04.06.2010 Versammlung von Rechtsextremen: Gericht bestätigt das polizeiliche Verbot Keine Verstöße gegen die Verbotsverfügung in der Innenstadt
Hannover (ots)
Das von der Polizeidirektion Hannover als Versammlungsbehörde verhängte Verbot der für heute angemeldeten Neonazi-Kundgebung am Kröpcke war durch das Verwaltungsgericht Hannover bestätigt worden (wir berichteten). Der Anmelder - ein amtsbekannter Rechtsextremist - hat die juristische Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg bislang nicht angefochten. In der Innenstadt Hannovers wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt keine verbotenen Versammlungen festgestellt. Im Falle von Verstößen gegen die rechtskräftige Verbotsverfügung wird die Polizei konsequent einschreiten und entsprechende Maßnahmen - auch in Form von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren - einleiten. / ste, st
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