POL-H: Versuchter Enkeltrick in zwei Fällen
Hannover (ots)
Gestern Nachmittag, um 15:00 und um 16:30 Uhr, sind zwei Frauen ( 77 und 80 Jahre alt ) in Seelze beinahe Opfer eines Trickbetruges durch einen sog. Enkeltrick geworden.
Die 77-Jährige hatte in ihrer Wohnung am Graseweg gegen 15.00 Uhr einen Anruf von einer Frau erhalten, welche sich als Verwandte ausgab. Sie gab an, dass sie für einen dringenden Notartermin 13 000 Euro benötigen würde. Sie versuchte, diesen Betrag von dem Opfer zu erhalten. Da die 77-Jährige darauf in keiner Weise einging, entstand ihr kein finanzieller Schaden. Im zweiten Fall hatte die 80-Jährige in ihrer Wohnung am Hainbuchenweg ebenfalls einen Anruf einer weiblichen Person erhalten. Die Anruferin gab sich als ihre Nachbarin aus und gab vor, einen Betrag in Höhe von 18 000 Euro für einen Notartermin zu benötigen. Nachdem die Seniorin die Geldforderung abgelehnt hatte, erkundigte sich die Frau nach sonstigen Wertgegenständen und vereinbarte ein Treffen. Hierzu erschien die vermeintliche Nachbarin aus unbekannten Gründen nicht. Ob es sich bei den Anruferinnen um die gleiche Person handelt ist derzeit unklar.
Enkeltrick:
Trickdiebe und Betrüger sind sehr erfinderisch und haben viele unterschiedliche Varianten in ihrem Repertoire. Beim sogenannten Enkeltrick täuschen die Täter eine persönliche Beziehung und eine Notlage vor. Sie rufen ältere Menschen an, geben sich als Verwandte - meist eben als Enkel - aus und appellieren an deren
Hilfsbereitschaft, indem sie eine finanzielle Notlage vorspielen. Bei der Bitte, kurzfristig mit Geld auszuhelfen, geht es um Hunderte oder Tausende Euro. Der angebliche Verwandte ist bei der Zusage stets verhindert, das Geld selbst abzuholen: Der Täter, ein Komplize oder eine Komplizin tritt dann als entsandte Vertrauensperson auf, die sich häufig mit einem vereinbarten Kennwort identifiziert und das Geld entgegen nimmt.
Der Tipp der Polizei:
Seien Sie ruhig misstrauisch, wenn Sie einen Anruf von einem angeblichen Verwandten ("Enkel") in finanzieller Notlage erhalten und rufen Sie diesen unter der Ihnen bekannten, üblichen Telefon- oder Handynummer - nicht der vom Anrufer hinterlassenen - zurück, um den Sachverhalt zu klären. Rufen Sie im Zweifel immer die Polizei. / hil,schie
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Holger Hilgenberg
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