POL-H: Polizei wird städtisches Verbot einer Techno-Party notfalls durchsetzen
Hannover (ots)
Aus Sicherheitsgründen hat die Landeshauptstadt Hannover eine angekündigte Techno-Party im Musiktheater "BAD" untersagt. Die verantwortliche Konzertagentur will die Veranstaltung mit mehreren tausend Menschen offenbar aber trotzdem abhalten. Daher hat die Stadt die Polizeidirektion Hannover vorsorglich um Amtshilfe für die Durchsetzung des Verbots gebeten. Polizeivizepräsident Rainer Langer kündigt an, das Verbot auf Wunsch der Stadt notfalls auch mit Zwang durchzusetzen: "Diese Veranstaltung wird nicht stattfinden." Darüber hinaus prüft die Polizei die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen, weil trotz städtischer Verbotsverfügung die Party nach wie vor beworben und offenbar auch der Kartenvorverkauf aufrecht erhalten wird.
Hintergrund: Seit einiger Zeit wird die Techno-Party "Appollon's Park" im Musiktheater "BAD" im Stadtteil Herrenhausen beworben, bei der bekannte Szene-DJ's auftreten sollen. Mit Verfügung vom 4. August hat die Landeshauptstadt Hannover wegen Sicherheitsbedenken die Nutzung der Freiflächen im Musiktheater "BAD" untersagt. (Hier ist zu verweisen auf die Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover vom heutigen Tage.) Dennoch treffen die Verantwortlichen Vorbereitungen, die Party abzuhalten. Für die Veranstaltung wird zumindest bis heute Morgen auch weiter offensiv geworben, allem Anschein nach findet der Kartenvorverkauf weiter statt. Laut Internet-Auftritt erwarten die Verantwortlichen bis zu 4000 Besucher.
Die Polizei befürchtet, dass nun tatsächlich von morgen Mittag an viele Techno-Fans zum Teil mit bereits gekauften Eintrittskarten anreisen werden. Die Stadt hat angekündigt, das Betreten des Freigeländes zu untersagen - und für die möglicherweise erforderliche Durchsetzung des Verbotes die Polizei um Amtshilfe gebeten. Polizeivizepräsident Rainer Langer fordert die Techno-Fans daher jetzt auf, gar nicht erst anzureisen - ungeachtet möglicherweise bereits erworbener Tickets. Notfalls werde die Polizei Zwangsmittel einsetzen, um das Betreten des Geländes zu verhindern. Denkbar sei auch die Sicherstellung einer Musikanlage, falls dies erforderlich sein sollte. sw/ste
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