POL-H: Polizei führt Abstandskontrollen auf der Autobahn durch
Hannover (ots)
Beamte des Zentralen Verkehrsdienstes (ZVD) haben gestern in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:10 Uhr im Bereich der Bundesautobahn (BAB) 2 Abstandskontrollen durchgeführt und dabei zahlreiche Verstöße festgestellt.
Die Beamten hatten gestern kurz vor der Anschlussstelle Wunstorf-Kolenfeld in Fahrtrichtung Dortmund Verkehrskontrollen durchgeführt, bei denen der Schwerpunkt auf der Überprüfung des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes lag. Die Feststellungen erfolgten anhand eines elektronischen Verkehrs-Kontroll-Systems. Die Polizisten überprüften auf dem Parkplatz Bückethaler Knick 22 inländische (vier) sowie ausländische (18) LKW. 16 Fahrer ausländischer LKW, die den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 50 Metern deutlich unterschritten hatten, mussten vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 105 Euro bezahlen. Die Beamten stellten bei zwei von ihnen darüber hinaus eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung fest und ahndeten die Verstöße zudem mit jeweils 50 Euro Bußgeld. Bei einem Autotransporter war die zulässige Höhe von vier Metern überschritten. Der Fahrer durfte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem er die Ladung nachgesichert hatte. In diesem Fall wurde ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro fällig.
Des Weiteren stellten die Beamten bei zirka 80 weiteren deutschen LKW einen nicht ordnungsgemäßen Abstand fest. Den jeweiligen Fahrzeugführern wird in den nächsten Wochen ein Bußgeldbescheid von dem jeweils für die Ahndung zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zugestellt - ihnen droht ein Bußgeld von 80 Euro und drei Punkten. Die Auswertung der genauen Anzahl der Verstöße dauert derzeit noch an.
In fünf weiteren Fällen registrierten die Beamten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Einem 37 Jahre alten Fahrer eines Sattelzuges mussten sie die Weiterfahrt für neun Stunden untersagen, um die vorgeschriebene Ruhezeit einzuhalten. In allen Fällen werden dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt Berichte zugehen, dass das jeweilige Bußgeld festsetzt.
Weiterhin stellten die Polizisten fest, dass ein 48-jähriger Fahrer eines Schwertransportes ohne gültige Genehmigung unterwegs war und ein mit Busfahrwerken beladener spanischer Sattelzug eines 45-Jährigen deutlich höher war als die vorgeschriebenen vier Meter. In beiden Fällen müssen die Firmen mit Zahlungen rechnen, die sich an der Höhe der durch die jeweilige Fahrt erzielten Gewinne orientieren. Während der Firma des 48-Jährigen eine Zahlung von etwa 1 500 Euro droht, muss die Firma des 45 Jahre alten Sattelzug-Fahrers zirka 2 500 Euro zahlen. /mi, st
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