POL-H: Polizei nimmt bei Kontrollen im Stadtgebiet Hannover Autoposer genauer unter die Lupe
Hannover (ots)
Bei Schwerpunktkontrollen sind Einsatzkräfte des Zentralen Verkehrsdienstes am vergangenen Wochenende, 05.09.2020 bis 06.09.2020, verstärkt gegen sogenannte Auto-Poser vorgegangen. Bei den Kontrollen in der Innenstadt haben sie zahlreiche Verstöße festgestellt und geahndet. Bei insgesamt neun Fahrzeugen ist die Betriebserlaubnis erloschen gewesen.
Aufgrund polizeilicher Erkenntnisse sowie Hinweisen aus der Bevölkerung zu hochmotorisierten Pkw, die zu laut und zu schnell unterwegs sind, haben die Einsatzkräfte in der Nacht zu Sonntag, 06.09.2020, Fahrzeuge an mehreren Stellen im Stadtgebiet kontrolliert. Im Fokus standen vor allem die Fernroder Straße und die Joachimstraße, da dort aufgrund der baulichen Gegebenheiten bei Poserverhalten eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht.
Gegen 21:25 Uhr fiel den Beamten in der Theaterstraße/Ecke Thielenplatz ein Kradfahrer durch Poserverhalten auf. Bei der anschließenden Kontrolle wollte der Kradfahrer zunächst seinen Schutzhelm nicht abnehmen. Nach mehrfacher Aufforderung setzte der 25-Jährige männliche Fahrzeugführer diesen dann doch ab. Die kontrollierenden Beamten stellten dabei deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Ein freiwilliger Atemalkoholtest wurde abgelehnt. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt. Das Ergebnis lag zunächst nicht vor.
Kurz vor 22:00 Uhr stoppten die Beamten dann einen 31-jährigen Fahrer eines Mercedes-Benz CLS 500, der keine Dokumente vorzeigen konnte. In der Folge gab er die Daten des Fahrzeughalters als seine eigenen an. Durch Lichtbilder aus der durchgeführten elektronischen Abfrage konnte jedoch ausgeschlossen werden, dass er der Fahrzeughalter ist. Nach einer Belehrung gab er an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Ein entsprechendes Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet. Da der 31-Jährige zudem falsche Personalien angab, erwartet ihn auch noch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Wenige Minuten später zogen in der Bahnunterführung der Fernroder Straße vier Kräder aufgrund Poserverhaltens die Aufmerksamkeit der Beamten auf sich. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass ein 17-jähriger Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist Des Weiteren wurden an zwei Krafträdern unzulässige bauliche Veränderungen im Bereich der Spiegel festgestellt. Diverse Anzeigen wurden geschrieben und zudem Gefährderansprachen hinsichtlich des Lautstärkepegels durchgeführt.
Um 23:00 Uhr stoppte die Polizei in der Bahnunterführung Lister Meile zwei offensichtlich angetrunkene E-Scooter-Fahrerinnen, als diese laut grölend Schlangenlinien fuhren. Atemalkoholtests ergaben bei den beiden 20-Jährigen Werte von 1,84 Promille beziehungsweise 0,41 Promille. In beiden Fällen wurde eine Blutentnahme angeordnet. Zudem wurde jeweils die Weiterfahrt untersagt. Die Frauen erhielten Strafanzeigen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Im Bereich der Nikolaistraße wurde eine Gruppe von mehreren baulich veränderten Fahrzeugen festgestellt, welche vereinzelt durch Poserverhalten auffielen. Zwei Fahrzeuge VW Golf R und VW Golf GTD konnten anschließend angehalten und kontrolliert werden. Bei dem VW Golf R wurde ein Ansaugsystem festgestellt, für das keine Zulassung vorlag. Durch diese Änderung war die Betriebserlaubnis für das gesamte Fahrzeug erloschen. Die Umwelt war durch das negative Geräuschverhalten wesentlich beeinträchtigt. Des Weiteren ergab die Überprüfung, dass die Kennzeichen aufgrund einer fehlenden Haftpflichtversicherung zur Entstempelung ausgeschrieben waren.
Insgesamt wurden bei den Schwerpunktkontrollen 44 Fahrzeuge überprüft. 13 Gefährderansprachen hinsichtlich Poserverhalten wurden geführt. In jeweils acht Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt beziehungsweise ein Mängelbericht geschrieben. Bei neun Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis durch bauliche Veränderungen erloschen. Drei Fahrerinnen und Fahrer standen unter Alkoholeinfluss, zwei waren ohne Fahrerlaubnis unterwegs. /ram, nash
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