POL-H: Ermittlungsgruppe der Polizeidirektion Hannover kommt zwei mutmaßlichen Trickdiebinnen auf die Spur
Hannover (ots)
Am Samstag, 26.02.2022, haben Polizeibeamtinnen und -beamte der Zentralen Ermittlungsgruppe (ZEG) "Trick" der Polizeidirektion Hannover eine Wohnung in Göttingen durchsucht. Es handelt sich dabei um den Wohnort von zwei mutmaßlichen Trickdiebinnen.
Seit Oktober 2021 kam es niedersachsenweit zu mehreren Fällen von Trickdiebstählen mit gleicher Vorgehensweise. Dabei hatte sich in mehreren Fällen jeweils eine Frau bei lebensälteren Personen als neue Pflegekraft vorgestellt und war so in die Wohnungen bzw. Häuser der Seniorinnen und Senioren gelangt. Dort wurden die meist körperlich oder kognitiv eingeschränkten Betroffenen gezielt abgelenkt, sodass Mittäterinnen und Mittäter der vermeintlichen Pflegekraft ungehindert den Wohnbereich betreten konnten und dort Schmuck, Bargeld und/oder andere Dinge von Wert klauten. Die Polizei geht davon aus, dass die Wohnungen und Häuser zuvor ausgekundschaftet wurden und den Täterinnen und Tätern somit bekannt war, wo regelmäßig Pflegedienste tätig sind.
So entwendeten die Trickdiebe auch am 02.10.2021 Schmuck und Bargeld einer 82-Jährigen aus Uetze. Die Ermittlerinnen und Ermittler sicherten Spuren und befragten Zeugen, wodurch eine 17-Jährige und eine 25-Jährige ins Visier der ZEG rückten. Am vergangenen Samstagmorgen durchsuchte die Ermittlungsgruppe die Wohnung der beiden Frauen im Göttinger Stadtteil Elliehausen. Dabei wurden Mobiltelefone und diverse Kleidungsstücke, die von beiden vermutlich während der Taten getragen wurden, sichergestellt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Tatverdächtigen vor Ort entlassen.
Die Ermittlungen wegen des gewerbs- und bandenmäßigen Diebstahls dauern an.
Die Polizeidirektion Hannover weist alle Bürgerinnen und Bürger nochmals darauf hin, keine fremden oder unangekündigten Personen ins Haus oder in die Wohnung zu lassen. Sollten zu Ihnen - wie in den hier vorliegenden Fällen - unangekündigt Personen zur Verrichtung von Dienstleistungen kommen, lassen sie diese nicht ins Haus, ohne sicherzustellen, dass es sich dabei tatsächlich um Dienstleisterinnen und -leister handelt. Sollte dies nicht möglich sein, verständigen Sie die Polizei über den Notruf. /ms, ram
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