POL-CUX: 14-Jähriger nach Alkoholmissbrauch auf Intensivstation - Fachkommissariat der Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung + Aufklärungsinitiative der Polizei
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
14-Jähriger nach Alkoholmissbrauch auf Intensivstation - Fachkommissariat der Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung
Aufklärungsinitiative der Polizei im Internet unter www.polizei-beratung.de
Cuxhaven. In den Nachmittagsstunden des 01.04.2008 wurde ein 14-jähriger Junge stark alkoholisiert und hilflos in der Öffentlichkeit liegend aufgefunden. Der Cuxhavener war nicht ansprechbar und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Dort wurde er bis vor Kurzem intensivmedizinisch behandelt. Eine stationäre Behandlung dauert zur Zeit noch an.
Erste Ermittlungen ergaben, dass der Minderjährige eine halbe Flasche Wodka sowie mehrere Biere getrunken hatte. Durch die Polizei wurde von Amts wegen ein Strafverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Verstoßes gegen die Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes eingeleitet.
Die Ermittlungen richten sich gegen die Personen, die an den Jungen die alkoholischen Getränke abgegeben bzw. ihm diese Getränke überlassen haben könnten.
In diesem Zusammenhang weist ein Ermittler aus dem Fachkommissariat für Jugendkriminalität darauf hin, dass neben den genannten Strafvorschriften insbesondere die Abgabe von alkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche und das Gestatten des Verzehrs dieser Getränke durch Veranstalter und Gewerbetreibende verboten ist.
Aber auch andere Personen, die ein solches Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführen oder fördern, verhalten sich rechtswidrig. Derartige Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes betreffen ausdrücklich nicht nur Veranstalter und Gewerbetreibende, sondern auch Privatpersonen.
Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die angeben können, wie der Junge an die Flasche Wodka und die Biere gelangt ist, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.
Laut Polizei werden sich im Folgenden auch die Eltern, die Schule und das Jugendamt um den Sachverhalt kümmern, um zu prüfen, ob Hilfsangebote erforderlich scheinen.
Ebenfalls am 01.04.2008 wurde ein 17-jähriger alkoholisierter Jugendlicher nach extremer häuslicher Gewalt von Hemmoorer Polizeibeamten in Gewahrsam genommen . Dabei leistete der Minderjährige erheblichen Widerstand. Nach Ausnüchterung wurde der Jugendliche am Abend an den Jugendnotdienst übergeben.
Eltern, Veranstalter und Verkäufer vernachlässigen allzu oft aus Unkenntnis Jugendschutz - Polizeiliche Aufklärungsinitiative unter www.polizei-beratung.de
Ziel der Initiative ist es, Kinder und Jugendliche vor Alkoholmissbrauch schützen. Der Konsum von Alkoholstellt nicht nur unter Gesundheitsaspekten eine besondere Gefährdung dar. Unter Alkoholeinfluss nehmen auch Aggressionen, Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen zu. So verdeutlicht die Polizeiliche Kriminalstatistik, dass im Jahr 2004 bundesweit knapp 29 Prozent aller aufgeklärten Gewaltdelikte und im Bereich gefährlicher und schwerer Körperverletzung sogar rund ein Drittel aller aufgeklärten Fälle von Tatverdächtigen unter Alkoholeinfluss begangen wurden. Daran beteiligt sind auch junge Delinquenten. Insofern leiste die Durchsetzung des Jugendschutzes und insbesondere die Eindämmung des Alkoholmissbrauchs bei jungen Menschen auch einen wesentlichen Beitrag zur Gewaltprävention. Näheres über das Jugenschutzgesetz erfahren Sie unter anderem im Internet unter: http://jugendschutztrainer.polizei-beratung.de/
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