POL-CUX: Pressemitteilung PI Cuxhaven/Wesermarsch -24.05.2008-
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Pressemitteilung der PI Cuxhaven/Wesermarsch v. 24.05.2008
Stadtgebiet
Gleich drei unter Alkoholeinfluss stehende Verkehrsteilnehmer beschäftigten die Polizeibeamten am späten Freitag Abend auf und an der Brockeswalder Chaussee. Innerhalb von 20 Minuten wurden dort zwei angetrunkene Radfahrer sowie ein angetrunkener Pkw-Fahrer festgestellt. Die radfahrenden 36- bzw. 43-jh. Männer aus Cuxhaven erwartet nun ein Strafverfahren; gegen den 43-jh. Pkw-Fahrer aus Cuxhaven, der ebenfalls eine Blutprobenentnahme über sich ergehen lassen musste, wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfall auf der B 73, Altenbrucher Landstraße
Zu einem erneuten Unfall auf der Altenbrucher Landstraße kam es am 24.05.2008, gegen 09.25 Uhr, wieder zwischen einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit Anhänger und einem nachfolgenden bzw. überholenden Pkw, nur ca. 300m von der Unfallstelle entfernt, bei dem es wie berichtet am Freitag, 23.05., gegen 11.30 Uhr, zu einem ähnlich gelagerten Unfall kam. Heute beabsichtigte der 20-jährige Fahrer der Zugmaschine, in Höhe KM 60,2 nach links auf eine Hofeinfahrt abzubiegen. Hierbei stieß er mit einem sich im Überholvorgang befindlichen Pkw zusammen, der von einem 57-jährigen Schweriner gelenkt wurde; dessen 56-jh. Mitfahrerin wurde bei dem Zusammenstoß verletzt; der Sachschaden wird auf 8500 Euro geschätzt. An der Unfallstelle, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften befindet, beträgt die zulässige Geschwindigkeit 100 km/h; trotz Absicherung zeigten sich die aufnehmenden Polizeibeamtinnen besorgt von dem Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer, die offensichtlich in der Mehrzahl nicht bereit waren, die Geschwindigkeit beim Passieren der Unfallstelle angemessen zu verringern; einige Verkehrsteilnehmer kümmerten sich darüber hinaus nicht einmal um die in dem folgenden Bereich aufgestellten Überholverbotszeichen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf die Pflichten derjenigen Kraftfahrzeugführer hin, die von schnell befahren Bundes- oder Landesstraßen abbiegen wollen; das Abbiegen ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen und unterliegt der doppelten Rückschaupflicht.
Aus anderen Bereichen gibt es bis dato keine meldewürdigen Ereignisse.
Mit freundlichen Grüßen Hobbensiefken
Rückfragen bitte an:
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Hobbensiefken, PHK
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