POL-CUX: VU mit Flucht und Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis/Trunkenheit - sowie Halterverantwortlichkeit, PKW ins Schleudern geraten
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch vom 24.08.2008
PKW beim Abbiegen übersehen
Cuxhaven. Am Samstag um 20.55 Uhr übersah eine 30-jährige Peugeotfahrerin im Kreuzungsbereich der Konrad-Adenauer-Allee beim Linksabbiegen in die Deichstraße einen entgegenkommenden 20-jährigen Fordfahrer. Es kam zum Zusammenstoß. Beide Fahrzeugführer wurden leicht verletzt. Der Sachschaden beträgt ca. 7000 Euro.
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PKW ins Schleudern geraten
Bad Bederkesa. Am 23.08.2008 um 10.48 Uhr geriet ein Pkw auf der L 117 aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Beide Insassen blieben unverletzt. Am Pkw entstand Totalschaden, ca. 7000 Euro. Der Fahrzeugführer ist 69 Jahre alt und kommt aus Braunschweig.
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Gegenstand ausgewichen und verunfallt
Midlum. Lediglich Sachschaden in Höhe von 4000 Euro entstanden bei einem Verkehrsunfall auf der A 27 in der Gem. Midlum, Richtungsfahrbahn Cuxhaven. Ein Pkw-Führer wollte am 23.08.2008 um 19.32 Uhr einem Gegenstand auf dem rechten Fahrstreifen ausweichen. Hierbei übersah er den Pkw, der sich neben ihm auf dem linken Fahrstreifen befand.
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VU mit Flucht und Straßenverkehrsgefährdung infolge Trunkenheit
Stadland. Ein 34 jähriger PKW Führer befuhr am 23.08.2008 um 19.44 Uhr die Braker Straße in Richtung Brake. Hier geriet er vermutlich durch nicht angepasste Geschwindigkeit sowie Alkoholgenuss auf die Gegenfahrbahn, wo er mit einm entgegenkommenden PKW kollidierte. Der Verursacher setzte anschließend seine Fahrt unerlaubt fort, kam jedoch wenig später von der Fahrbahn ab, prallte gegen eine Schutzplanke und kam nachdem er sich überschlagen hatte, auf dem Dach liegend zum Stillstand. Der Fahrer konnte sich selbständig aus dem Fahrzeug befreien. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, nachdem ein Atemalkoholtest einen Wert von 1,8 Promille ergeben hatte. Sein Führerschein konnte bislang zwar noch nicht sichergestellt werden. Dies wird ihm aber nichts nützen, da schnellstmöglich ein Beschlagnahmebeschluss beim zuständigen AG erwirkt werden wird. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 12330 Euro.
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Fahren ohne Fahrerlaubnis/Trunkenheit - sowie Halterverantwortlichkeit
Nordenham. Ein 20 jähriger Mann befuhr am 24.08.2008 um 01.10 Uhr mit einem Kleinkraftrad die Friedrich-Ebert-Straße, obwohl er erstens die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat und zweitens unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Fatalerweise hatte er auf dem Soziussitz den 25 jährigen Halter des Fahrzeuges dabei, gegen den in gleicher Weise ermittelt wird, da er als Halter die Fahrt geduldet oder zugelassen hat.
Im Auftrage
Sandrock Dienstschichtleiter
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Anke Rieken
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