POL-CUX: Erschreckende Zustände bei Kontrollen von landwirtschaftlichen Zugmaschinen festgestellt + Hohe Bußgelder drohen
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Polizei und Bundesanstalt für Güterverkehr führen zielgerichtete Kontrolle von landwirtschaftlichen Zugmaschinen im gewerblichen Güterverkehr durch
Erschreckende Zustände festgestellt
In den letzten Jahren werden zunehmend landwirtschaftliche Zugmaschinen im gerwerblichen Gütertransport eingesetzt. Aufgrund der mittlerweile technisch möglichen Höchstgeschwindigkeiten und ihrer Geländegängigkeit treten die Ackerschlepper mit angehängten Muldenkippern zunehmend in Konkurrenz zu Lkw.
Bereits mehrfach wurde durch die Polizei festgestellt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum gewerblichen Güterverkehr durch die ausführenden Firmen oftmals nicht eingehalten werden. Gewerblicher Güterverkehr wird dann fälschlichereise als land- und forstwirtschaftlicher Transport deklariert. Dadurch entsteht ein Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen, die sich an die rechtlichen Bestimmungen halten.
Nachdem es vor zwei Wochen in der Wingst zu einem Verkehrsunfall durch einen geplatzten Reifen einer Mulde kam, verstärkte die Polizei in der vergangenen Woche im Bereich Hemmoor und Bremervörde die Kontrollen auf diesem Gebiet.
Die Bilanz von vier kontrollierten Gespannen: Für zwei Gespanne war keine Kfz-Steuer entrichtet worden, ein Kontrollgerät war defekt, ein Fahrzeug fuhr gänzlich ohne Kontrollgerät, eine Mulde wies Reifenmängel auf.
Diese beunruhigende Bilanz veranlasste die Polizei in Hemmoor zur Durchführung einer gezielten Kontrolle, die am Donnerstag (11.09.2008) gemeinsam mit Angehörigen der Bundesanstalt für Güterverkehr im Bereich Lamstedt durchgeführt worden ist.
Kontrolliert wurden Gespanne, die Kleiboden für den Deichbau von Hemmoor nach Bremervörde transportieren.
Bei sämtlichen (!) kontrollierten Gespannen wurden dabei teilweise erhebliche Mängel festgestellt.
Eine Mulde hatte total abgefahrene Reifen, eine Mulde Mängel an den Bremsen. In drei Fällen lag keine Genehmigung für den Gütertransport vor. Ein Gespann war nicht mit einem Kontrollgerät ausgerüstet. Drei Fahrer überschritten zudem die tägliche Lenkzeit. Für drei Gespanne musste die Weiterfahrt untersagt werden.
Die Firmeninhaber erwarten nun zum Teil empfindliche Geldbußen, die sich im fünfstelligen Bereich bewegen dürften.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei gerade in Bezug auf die bevorstehende Maisernte die Landwirte darauf hin, ihre Fahrzeuge auf technische Mängel zu überprüfen. Auch dürfen zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft nicht schneller als 25 km/h fahren.
Hintergrundwissen: Beim gewerblichen Gütertransport (also außerhalb Land- und Forstwirtschaft) müssen Fahrzeuge, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 40 km/h haben, mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstet sein. Die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Für den gewerblichen Gütertransport bedarf es einer Genehmigung für die ausführende Firma. Die Firmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bekommen dann eine bestimmte Anzahl von Genehmigungen zugeteilt. Eine Ausfertigung davon muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Fahrzeuge müssen versteuert werden (grüne Kennnzeichen sind steuerbefreit). Die Fahrerlaubnis der Klasse T genügt für die Ackerschlepper nicht mehr, da sie nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke gilt. Hier wird die Klasse CE (Lkw) gefordert.
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