POL-CUX: Erweiterung der Pressemeldung vom 30.09.2008, hier: Schwerpunktmaßnahme Abbiegen/Vorfahrt/Überholen
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Nachtrag zur Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven/Wesermarsch
vom 30.09.2008
Schwerpunktmaßnahme Abbiegen/Vorfahrt/Überholen
Etwa 35 Stunden nach Beginn der zweiwöchigen Aktion wurden bislang drei längere Kontrollen durchgeführt. Bislang wurden sieben Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Überholens trotz Verbot durch Verkehrszeichen, zwei Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, drei gebührenpflichtige Verwarnungen wegen Verstöße gegen die Gurtpflicht, eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen Nichteintragen eines roten Kennzeichens in den roten Fahrzeugschein, eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen Nichtbeachtens des Stopzeichens und einmal erlaubtes Überholen ohne Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers festgestellt. Die Kontrollen fanden im Bereich der Gemarkung Altenbruch und zwischen Altenwalde und Nordholz statt.
Ein Verkehrsteilnehmer reagierte zunächst verbalaggressiv, konnte dann heruntergesprochen werden und war letztlich doch einsichtig. Einmal wurde ein Verstoß vom Verkehrsteilnehmer damit "legitimiert", daß das doch jeder mache. Von anderen Reaktionen haben die örtlichen Zeitungen bereits berichtet.
Der Initiator der Schwerpunktaktion, POK Kühne, weist darauf hin, daß jahreszeitbedingt nun auch wieder viele landwirtschaftliche Fahrzeuge von den Straßen auf die Felder -und umgekehrt- abbiegen. Nicht selten kommt es zu gefährlichen Situationen und sogar zu Verkehrsunfällen. Ferner wurden ja bereits von den hiesigen Printmedien berichtet, daß offenbar Fahrtrichtungsanzeiger immer seltener benutzt werden. Auch darauf wird die Polizei Cuxhaven besonders in dieser Schwerpunktmaßnahme ihr Augenmerk legen.
Weitere Vorgänge unterliegen entweder dem Sachbearbeitervorbehalt oder sind nicht berichtenswert.
Kühne, POK
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
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