POL-CUX: Polizei Cuxhaven nimmt Falschfahrer ins Visier - 14-tägige Schwerpunktkontrolle zur Reduzierung des Radfahrerfehlverhaltens
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Polizei Cuxhaven nimmt Falschfahrer ins Visier - 14-tägige Schwerpunktkontrolle zur Reduzierung des Radfahrerfehlverhaltens
Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern steigt seit Jahren stetig an. Die Unfallstatistik der Polizeiinspektion Cuhaven / Wesermarsch aus dem Jahr 2008 zeigt, dass bei 115 registrierten Verkehrsunfällen, bei denen Radfahrer beteiligt waren, insgesamt 83 von ihnen verletzt worden sind. Dreizehn dieser Radler wurden schwer verletzt, einer verstarb infolge eines Verkehrsunfalles. Nur knapp jeder vierte verunfallte Radler blieb demnach unverletzt.
Hauptunfallursache war meist fehlerhaftes Einfahren in den fließenden Verkehr von Grundstücken oder vom Fahrbahnrand. Auch Nichtbeachtung der Vorfahrt spielte oftmals eine Rolle.
Auch außerhalb des Verkehrsunfallgeschehens ist nicht selten fehlerhaftes Verhalten bei Radfahrern zu beobachten. Beispielhaft nennt die Polizei in diesem Zusammenhang Verstöße wie Nichtbeachtung des Rotlichts, Telefonieren während der Fahrt und rücksichtsloses Fahren in der Fußgängerzone. Letzteres stellt für Fußgänger oftmals ein Ärgernis dar und beeinflusst auch das Sicherheitsgefühl vieler Bürgerinnen und Bürger.
Um die o.g. Unfallzahlen und anderes Fehlverhalten zu reduzieren, führt die Cuxhavener Polizei ab Montag, 27.04.2009, eine zweiwöchige Schwerpunktmaßnahme durch.
"Wir wollen die Aufmerksamkeit der Radfahrer wieder wecken und legen dabei das Hauptaugenmerk auf folgende Verstöße:
Verbotswidriges Befahren von Geh- und Radwegen (inkl. auf der falschen Seite), Fahren ohne Licht, Fahren mit nicht ordnungsgemäß ausgerüstetem Fahrrad, insbes. Bremsen, Verbotswidriges Befahren der Fußgängerzone, Missachten des Rotlichts an Ampeln, Benutzen des Mobiltelefons am Fahrradlenker, Befahren von Fußgängerüberwegen",
gibt die Sprecherin der Polizei bekannt.
Die Polizeisprecherin weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich zwar um eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme mit präventivem Charakter handelt, der Schwerpunkt bei dieser Kontrollaktion jedoch im repressiven Bereich liegt.
Das bedeutet, dass neben einem aufklärenden Gespräch auch die Verfolgung der jeweiligen Ordnungswidrigkeit in Form eines Verwarn- oder Bußgeldes erfolgen wird.
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