POL-CUX: Waffenbehörden und Polizei im Landkreis Cuxhaven und in der Wesermarsch werben für die Abgabe von Waffen (Bildanlage als Download)
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Gemeinsame Pressemeldung von Polizei und Waffenbehörden in Landkreisen Cuxhaven und Wesermarsch sowie in den Städten Cuxhaven und Nordenham
Aufbewahrung und Abgabe von Waffen
Cuxhaven / Wesermarsch. Die Ereignisse in Winnenden haben erneut deutlich gemacht, wie wichtig die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition ist. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Novellierung des Waffenrechts sind die niedersächsischen Waffen- und Jagdbehörden vom Innenministerium gebeten worden, die Informationen und die Kontrollen der Waffenbesitzer zu intensivieren.
Mit der Änderung des Waffengesetzes im Jahre 2003 wurde seinerzeit u. a. die Aufbewahrung von Waffen und Munition neu geregelt. Je nach Waffenart und Anzahl der Waffen sind besondere Anforderungen an die Aufbewahrung zu erfüllen. Nach dem Waffengesetz haben Waffen- und/oder Munitionsbesitzer der zuständigen Behörde auf Verlangen die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.
Die Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch sowie die Städte Cuxhaven und Nordenham als zuständige Waffenbehörden werden daher die insgesamt ca. 9.000 registrierten Waffenbesitzer (in LK und Stadt Cuxhaven) sowie die insgesamt etwa 2.000 registrierten Waffenbesitzer (in LK Wesermarsch und Stadt Nordenham) sukzessiv anschreiben und Unterlagen als Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition anfordern.
Nach Vorlage der Nachweise wird dann von der jeweils zuständigen Waffenbehörde die weitere Prüfung der ordnungsgemäßen Lagerung vorgenommen, ggf. auch im Rahmen einer Ortsbesichtigung.
Nach dem Ereignis von Winnenden haben einige Waffenbesitzer Kontakt zur Waffenbehörde oder der Polizei mit dem Ziel aufgenommen, ihre Waffen freiwillig abzugeben. Im Interesse der Sicherheit wird die Abgabe von Waffen ausdrücklich begrüßt.
Die Polizei, die Waffenbehörden sowie die Staatsanwaltschaften Stade und Oldenburg begrüßen diese Bereitschaft zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen und Munition.
Zur Abgabe von Waffen werden folgende Hinweise gegeben:
- Waffenbesitzer, die ihre Schusswaffe berechtigt besitzen, können diese und die Munition problemlos selbst bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde (Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch bzw. Stadt Cuxhaven oder Stadt Nordenham) abgeben. Wichtig dabei ist, dass die Waffen/Munition hierzu weder schuss- noch zugriffsbereit transportiert werden dürfen.
- Bürger, die sich nicht legal im Besitz einer oder mehrerer Schusswaffen befinden, werden dringend gebeten, sich umgehend bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde oder den Polizeidienststellen zu melden.
- Zur Vermeidung von Gefahren und strafrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Transport der abzugebenden Waffen bieten die Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch sowie die Städte Cuxhaven und Nordenham einen kostenlosen Abholservice an.
- Beim unberechtigten Besitz und Transport einer Schusswaffe handelt es sich um Straftaten nach dem Waffengesetz. Bei freiwilliger Kontaktaufnahme des Waffenbesitzers mit den Behörden wird die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten allerdings regelmäßig von einer Strafverfolgung absehen.
- Für weitere Auskünfte und Hinweise im Zusammenhang mit der Abgabe von Schusswaffen und Munition stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Waffenbehörden und Polizeidienststellen gerne zur Verfügung.
Landkreis Cuxhaven, Frau Haack (Tel.: 04721 / 66 2075) Landkreis Wesermarsch, Frau Fitzner (Tel: 04401 / 927234) Stadt Cuxhaven, Herr Hagemeier (Tel.: 04721 / 700 301) Stadt Nordenham, Herr Müller (Tel.: 04731 / 84 281)
Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch (Tel.: 04721 / 5730) Polizeikommissariat Nordenham (Tel.: 04731 / 99810) Polizeikommissariat Brake (Tel.: 04401 / 9350) Polizeikommissariat Hemmoor (Tel.: 04771 / 6070) Polizeikommissariat Langen (Tel.: 04743 / 9280) Polizeikommissariat Schiffdorf (Tel.: 04706 / 9480)
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