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POL-CUX: Polizei Cuxhaven kontrolliert schwerpunktmäßig Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern (Bildmaterial zum Download in der digitalen Pressemappe - siehe unten)

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Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Polizei Cuxhaven kontrolliert
schwerpunktmäßig Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern
Die Cuxhavener Polizei führte bis zum Mittwoch, 03.06.09, eine 
14-tägige, zielgerichtete Verkehrsüberwachungsmaßnahme durch. Zu 
unterschiedlichen Zeiten kontrollierten die Beamten in Cuxhaven und 
umzu (Altenwalde, Nordholz, Steinau, Otterndorf) die Fahrtüchtigkeit 
der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Alkohol- und 
Drogenbeeinflussung am Steuer bzw. am Lenker. In den Kontrollzeitraum
fielen unter anderem auch Besonderheiten wie "Vatertag" und der 
Cuxhavener Fleckenmarkt.
Aber auch bei der Veranstaltung "Frühtanz" in Steinau war die Polizei
vertreten. Hier wurden mit zahlreichen Fahrzeugführern 
Atemalkoholmessungen am tragbaren Alcomaten durchgeführt. Einige der 
überprüften Verkehrsteilnehmer wurden zur Drogenkontrolle gebeten.
Dazu wird der vom Fahrzeugführer in einen Becher abgegebene Urin, der
entweder direkt vor Ort, auf Wunsch aber auch auf der Dienststelle, 
auf Rückstände etwaigen Drogenkonsums getestet.
Bei dieser Maßnahme wurde auch ein 20-jähriger Fahrradfahrer 
angetroffen, der den Beamten mit Schlangenlinien fahrend auf der L117
entgegenkam. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 
Promille.
Dies hatte für den Radfahrer die Einleitung eines Strafverfahrens 
wegen Trunkenheit im Straßenverkehr  zur Folge.
Am selben Tag hielten die Beamten einen 53 Jahre alten Mann mit 
seinem Pkw Audi in Cuxhaven an. Dieser war gar nicht erst im Besitz 
einer Fahrerlaubnis, hatte aber eine Atemalkoholkonzentration von 
über 2 Promille. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen 
"Trunkenheit im Straßenverkehr" und zusätzlich ein Strafverfahren 
"Fahren ohne Fahrerlaubnis"  eingeleitet.
Sehr erfreut konnten die Beamten feststellen, dass sich 
Veranstaltungsteilnehmer wie in Steinau offenkundig nicht mehr selbst
hinter das Steuer setzten, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln 
fuhren oder sich abholen ließen.
Ein 32-Jähriger, der seinen Führerschein bereits vier Mal (!) wegen 
Alkohol am Steuer abgeben musste, wies bei der durchgeführten 
Kontrolle einen Wert von 0,00 Promille auf. Auf Nachfrage gab er an, 
aus seinem Fehlverhalten im öffentlichen Verkehrsraum gelernt zu 
haben.
Noch einmal zur Auffrischung: Für Fahranfänger gilt die seit 
01.08.2007 eingeführte 0,00 Promille-Grenze (VOWi: § 24c StVG), 
darunter fallen Personen die sich entweder noch in der regelmäßig 
zweijährigen Probezeit befinden oder/ und das 21. Lebensjahr noch 
nicht vollendet haben.
Insgesamt zwölf berauschte Verkehrsteilnehmer wurden während der 
zweiwöchigen Kontrolle festgestellt. In elf Fällen nahmen die 
Fahrzeugführer alkoholisiert am Straßenverkehr teil. Der Fahrer eines
Kleinkraftrades war bekifft unterwegs.
Fünf weitere überprüfte Verkehrsteilnehmer hatten zudem 
Betäubungsmittel bei sich. Auch gegen sie wurden Strafverfahren 
eingeleitet.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Beamten während der 
zahlreichen Kontrollen ein positives Feedback der Verkehrsteilnehmer 
erhielten. Viele Bürger gaben an, dass sie sich vorstellen könnten, 
dass solche Kontrollen manchen berauschten Menschen vom Fahren 
abhalten.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
E-Mail: http://www.polizei-cuxhaven.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

Original-Content von: Polizeiinspektion Cuxhaven, übermittelt durch news aktuell

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