POL-CUX: Polizei Cuxhaven kontrolliert schwerpunktmäßig Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern (Bildmaterial zum Download in der digitalen Pressemappe - siehe unten)
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Polizei Cuxhaven kontrolliert schwerpunktmäßig Fahrtüchtigkeit von Verkehrsteilnehmern
Die Cuxhavener Polizei führte bis zum Mittwoch, 03.06.09, eine 14-tägige, zielgerichtete Verkehrsüberwachungsmaßnahme durch. Zu unterschiedlichen Zeiten kontrollierten die Beamten in Cuxhaven und umzu (Altenwalde, Nordholz, Steinau, Otterndorf) die Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer im Hinblick auf Alkohol- und Drogenbeeinflussung am Steuer bzw. am Lenker. In den Kontrollzeitraum fielen unter anderem auch Besonderheiten wie "Vatertag" und der Cuxhavener Fleckenmarkt. Aber auch bei der Veranstaltung "Frühtanz" in Steinau war die Polizei vertreten. Hier wurden mit zahlreichen Fahrzeugführern Atemalkoholmessungen am tragbaren Alcomaten durchgeführt. Einige der überprüften Verkehrsteilnehmer wurden zur Drogenkontrolle gebeten. Dazu wird der vom Fahrzeugführer in einen Becher abgegebene Urin, der entweder direkt vor Ort, auf Wunsch aber auch auf der Dienststelle, auf Rückstände etwaigen Drogenkonsums getestet.
Bei dieser Maßnahme wurde auch ein 20-jähriger Fahrradfahrer angetroffen, der den Beamten mit Schlangenlinien fahrend auf der L117 entgegenkam. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1,8 Promille. Dies hatte für den Radfahrer die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zur Folge.
Am selben Tag hielten die Beamten einen 53 Jahre alten Mann mit seinem Pkw Audi in Cuxhaven an. Dieser war gar nicht erst im Besitz einer Fahrerlaubnis, hatte aber eine Atemalkoholkonzentration von über 2 Promille. Auch hier wurde ein Strafverfahren wegen "Trunkenheit im Straßenverkehr" und zusätzlich ein Strafverfahren "Fahren ohne Fahrerlaubnis" eingeleitet.
Sehr erfreut konnten die Beamten feststellen, dass sich Veranstaltungsteilnehmer wie in Steinau offenkundig nicht mehr selbst hinter das Steuer setzten, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln fuhren oder sich abholen ließen. Ein 32-Jähriger, der seinen Führerschein bereits vier Mal (!) wegen Alkohol am Steuer abgeben musste, wies bei der durchgeführten Kontrolle einen Wert von 0,00 Promille auf. Auf Nachfrage gab er an, aus seinem Fehlverhalten im öffentlichen Verkehrsraum gelernt zu haben.
Noch einmal zur Auffrischung: Für Fahranfänger gilt die seit 01.08.2007 eingeführte 0,00 Promille-Grenze (VOWi: § 24c StVG), darunter fallen Personen die sich entweder noch in der regelmäßig zweijährigen Probezeit befinden oder/ und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Insgesamt zwölf berauschte Verkehrsteilnehmer wurden während der zweiwöchigen Kontrolle festgestellt. In elf Fällen nahmen die Fahrzeugführer alkoholisiert am Straßenverkehr teil. Der Fahrer eines Kleinkraftrades war bekifft unterwegs. Fünf weitere überprüfte Verkehrsteilnehmer hatten zudem Betäubungsmittel bei sich. Auch gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Beamten während der zahlreichen Kontrollen ein positives Feedback der Verkehrsteilnehmer erhielten. Viele Bürger gaben an, dass sie sich vorstellen könnten, dass solche Kontrollen manchen berauschten Menschen vom Fahren abhalten.
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