POL-CUX: Nordenham: Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs - Polizei stellte viele Verstöße fest
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs
In den zurückliegenden Jahren sind die Transportaufkommen und die Fahrleistungen im gewerblichen Güterverkehr erheblich angestiegen. Zunehmender Wettbewerb, Termindruck und die zurzeit herrschende, weltweite Rezession können dabei einen negativen Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Bei zurückliegenden Kontrollen wurde wiederholt festgestellt, dass es durch die genannten Einflüsse zu übermäßig langen Lenk- und Arbeitszeiten, verkürzten Ruhezeiten und auch technischen Mängeln an den Fahrzeugen kommt.
Diese und andere Sicherheitsrisiken werden von manchen "schwarzen Schafen" bewusst in Kauf genommen, um Wettbewerbsvorteile zu erlangen.
Zur Bekämpfung der zuvor erwähnten Strukturen und um eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit zu erreichen, stellen gezielte Kontrollen unter Berücksichtigung eines ganzheitlichen Ansatzes eine wichtige polizeiliche Eingriffsmöglichkeit dar.
Deshalb führten Beamte des Polizeikommissariates Nordenham in der Zeit vom 25. bis zum 28. Januar 2010 auf der B 437, Pendlerparkplatz "Hahnenknooper Mühle" gezielte Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs durch.
Konnten diese Kontrollen in früheren Jahren ohne großen technischen Aufwand durchgeführt werden, sind die eingesetzten Beamten und Beamtinnen seit dem 01.05.2006 auf eine umfangreiche, technische Ausrüstung angewiesen, da seit diesem Zeitpunkt, erstmals zum Verkehr zugelassene Lastkraftwagen, mit einem digitalen Kontrollgerät (ehemals EC-Tachograf) ausgestattet sein müssen. Eine Auswertung dieser manipulationssicheren Geräte kann nur mittels einer speziellen technischen Ausrüstung (PDA und Laptop) erfolgen.
Die Bandbreite der gemachten Feststellungen bzw. der festgestellten Verstöße war allerdings ziemlich ernüchternd.
Insgesamt wurden 112 Lastkraftwagen einer eingehenden Kontrolle unterzogen. Hierbei gab es mehr als 50 Beanstandungen.
Häufig wurden Missachtungen der Sozialvorschriften, die eigentlichen zum Schutz der Fahrzeugführer dienen sollen, festgestellt. Erforderliche Lenkzeitunterbrechungen, die nach einer Lenkdauer von 4,5 Std. eingelegt werden müssen, wurden nicht eingehalten. Aber auch die täglichen Lenkzeiten, die grundsätzlich 9 Stunden, zweimal in der Woche 10 Std. betragen dürfen, wurde häufig erheblich überschritten.
Hier zeigte ein 64-jähriger Fahrer aus dem Raum Hannover deutlich sein mangelndes Unrechtsbewusstsein, indem er mehrfach in einer Woche zwischen 12 u. 13 Stunden hinter dem Steuer seines 40-Tonnen-Sattelzuges saß. Dies war jedoch nicht die einzige Zuwiderhandlung des Mannes, denn sein Führerschein war abgelaufen und hierdurch ungültig. Die Fahrt war somit in der Wesermarsch zu Ende. Die Spedition musste einen anderen Fahrer zur Kontrollstelle entsenden, was einige Stunden dauerte. Gegen den Disponenten der Firma und gegen den 64-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Weiterhin wurden insgesamt 20 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen verschiedener Zuwiderhandlungen gegen die Fahrpersonal-Verordnung eingeleitet und den zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern übermittelt.
Außerdem stellten die Kontrollbeamten bei mehreren Lastkraftwagen erhebliche technische Mängel fest, u. a. wurde ein Fahrzeug kontrolliert, bei dem gleich mehrere Reifen nicht mehr die erforderliche Mindestprofiltiefe aufwiesen bzw. stark beschädigt waren. Dies hatte zur Folge, dass der Fzg-Führer mit seiner Sattelzugmaschine eine Fachwerkstatt aufsuchen und die beanstandeten Reifen umgehend austauschen musste. Der an der Kontrollstelle abgestellte Sattelauflieger wurde einige Stunden später durch ein anderes Fahrzeug der Spedition abgeholt. Der Firma und dem Fahrer drohen jetzt ein erhebliches Bußgeld.
Mehrfach wurde auch teilweise gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Ein aus Aurich kommender Lkw-Führer legte die Strecke bis zum Kontrollort fast durchgehend mit über 90 km/h zurück; bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 60 km/h wurde auch hier ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Aufgrund der hohen Anzahl der festgestellten Verstöße wird die Polizei im Sinne der Verkehrssicherheit auch weiterhin den gewerblichen Güterverkehr im Auge behalten.
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