POL-CUX: Pressemitteilung der PI Cuxhaven/Wesermarsch vom 07.02.10
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Cuxhaven: Diebstahl aus Spind im Schwimmbad Am Samstag zwischen 12.45 - 14.30 Uhr legten zwei Badegäste ihren Spindschlüssel unter ihrem Handtuch im Bad ab. In einem unbeobachteten Moment nutzte ein Dieb diesen Umstand. Er nahm den Schlüssel, öffnete den Spind der Gäste und entwendete aus ihnen u.a. zwei Mobiltelefone und einen MP3-Player. Die Schadenshöhe ist zur Zeit nicht bekannt.
Nordenham: Verkehrsunfallflucht durch Zeugenhinweise aufgeklärt
Am Samstag, dem 06. Februar 2010, ereignete sich gegen 10:45 Uhr ein Zusammenstoß zwischen einem ausparkenden und einem geparkten PKW auf dem Kundenparkplatz eines Lebensmittelgeschäfts am Mittelweg. Dabei waren an beiden Fahrzeugen leichte Sachschäden entstanden. Die Unfallverursacherin entfernte sich jedoch von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Durch Hinweise von Zeugen konnte der Sachverhalt rasch aufgeklärt werden.
Nordenham: Einsatz der Feuerwehr Am Samstagabend, dem 06. Februar 2010, wurde gegen 17:35 Uhr die Feuerwehr zum Einsatz gerufen. Passanten war aufgefallen, dass an einem Gebäude an der Adolf-Vinnen-Straße starke Rauchentwicklung herrschte. Durch die vorsichtshalber alarmierte Feuerwehr konnte dann allerdings festgestellt werden, dass der Rauch lediglich durch die Heizungsanlage, und nicht durch einen Brand entstanden war.
Brake: Mit 2,3 Promille am Steuer eines Lkw
Am 06.02.2010, 14:30 Uhr wurde die Polizei in Brake zu einem Verkehrsunfall mit geringem Sachschaden in der Neustadtstraße gerufen. Vor Ort trafen die eingesetzten Polizeibeamten einen 42-jährigen litauischen Lkw-fahrer, der die Vorfahrt eines 63-jährigen Brakers mißachtet hat. Zunächst schien alles problemlos, aber im Laufe der Sachverhaltsaufnahme ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum und Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beim Litauer, der zudem so gut wie kein Wort Deutsch verstand. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen wurde dann zunächst ein Atemalkohlwert von 2,3 Promille festgestellt. Seinen Führerschein hätte er schon im Sommer 2009 behördlich in Rheinland-Pfalz abgeben müssen, da dort ein Fahrverbot von 2 Monaten wegen einer Unfallflucht festgesetzt wurde für den inländischen Straßenverkehr. Letztlich wird nun ein zusätzliches Strafverfahren eingeleitet wegen der begangenen Trunkenheitsfahrt und die noch nicht beglichene Geldstrafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich mit erledigt. Der Führerschein wurde jetzt einbehalten und der Lkw mußte von einem Ersatzfahrer weitergefahren werden.
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Peter Oprowski
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