POL-CUX: Trunkenheit im Straßenverkehr + Polizei warnt vor angeblicher "Gewinnfahrt"
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Trunkenheit im Straßenverkehr
Wremen. Dienstagnacht gegen 23 Uhr kontrollierten Langener Polizeibeamte einen 22-jährigen Autofahrer, der in Wremen unterwegs war. Dabei stellten sie fest, dass dieser unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 1 Promille. Es wurde bei ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein sichergestellt. Des Weiteren erwartet den jungen Fahrer ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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Polizei warnt vor angeblicher "Gewinnfahrt"
Hemmoor. Eine Seniorin wandte sich am Mittwoch an die Polizei in Hemmoor. Sie hatte Post von einem sogenannten "Euro Verwaltungsbüro" im Briefkasten. Das Schreiben einer angeblichen Sachbearbeiterin Frau Masselt lud sie zu einer "Sonderfahrt! Tagesprogramm mit großer Übergabe und Glückwunschfeier" ein. Die Frau war skeptisch, denn sie hatte an keinem Gewinnspiel teilgenommen. Verbraucherschutzverbände warnen laut Polizeikenntnis vor dieser Masche. Es wird bezweifelt, dass es am 13. Dezember 2010 zur Auszahlung des versprochenen Bargeldgewinns kommt.
Wer als älterer oder allein stehender Mensch Tag für Tag zu Hause sitzt, freut sich über das günstige Angebot im Briefkasten: Busreise, Essen, Kaffee, Kuchen, Unterhaltung, Geschenke - alles für ein paar Euro. Doch mit einem Ausflug haben solche Einladungen mit "Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung" nichts zu tun. Auf "Kaffeefahrten" geht es nur um das Geschäft. Meist sollen Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze, Nährmittel, Trinkkuren und ähnliche Erzeugnisse verkauft werden.
Da auch Bus, Saal, Essen und Geschenke bezahlt werden müssen, sind die Angebote nach polizeilicher Erfahrung jedoch nie günstiger, sondern häufig minderwertiger und regelmäßig teurer als im Fachhandel. Trotzdem kommen Teilnehmer an Kaffeefahrten mit finanziellen Verpflichtungen von teils mehreren hundert Euro nach Hause, wo sie Qualität und Preis vergleichen, dieselbe Ware billiger entdecken oder nur merken, dass sie sich übernommen haben.
T I P P S:
- Auf Kaffeefahrten unterhalten lassen, Speisen verzehren und Geschenke mitnehmen - niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet fühlen.
- Nichts unterschreiben, was nicht genau verstanden ist - Unterschriften sind nie "reine Formsache", mündliche Absprachen immer unwirksam.
- Bei Verträgen auf Kaffeefahrten auf Datum und Unterschriften achten,Belehrung über Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden - fehlendes oder falsches Datum erschwert den Widerruf.
- Vertragsdurchschrift fordern, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
- Schutz vor solchen unüberlegten Käufen bietet das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften gemäß §§ 312, 355 BGB. Binnen zwei Wochen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen wurden, widerrufen werden - am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Zur Fristwahrung kommt es nur auf das Absendedatum an.
- Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland,wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
- Nur unseriöse Vertreter versuchen, diese verbraucherfreundliche Regelung zu unterlaufen, indem sie Bestellungen ohne Datum schreiben, sie zurückdatieren oder das Unternehmen unleserlich oder gar nicht angeben. Das kann Verbraucherrechte gefährden. Wer auf Werbeveranstaltungen kauft, sollte wenigstens auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht achten.
Noch sicherer: Auf einem "Ausflug mit Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung" erst gar nichts unterschreiben oder kaufen!
Weitere Tipps erhalten Sie im Internet unter: www.polizei-beratung.de
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
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Anke Rieken
Telefon: 04721/573-404
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