POL-CUX: Tödliche Schüsse im Kreishaus von Cuxhaven - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten wegen Notwehr ein
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Tödliche Schüsse im Kreishaus von Cuxhaven - Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamten wegen Notwehr ein
Stade / Cuxhaven. Die Staatsanwaltschaft Stade hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 25jährigen Polizeibeamten wegen des Verdachts des Totschlags eingestellt.
"Nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens befand sich der Polizeibeamte in einer sog. Notwehrlage und war infolgedessen berechtigt zu schießen", so der Sprecher der Staatsan-waltschaft Stade, Kai Thomas Breas.
Der Polizeibeamte war am Abend des 26.10.2011 mit einem Kollegen zu einem Einsatz im Verwaltungsgebäude des Landkreises Cuxhaven gerufen worden, weil dort ein 47jähriger Mann randalierte sowie Passanten angriff und bedrohte. Beim Eintreffen der Beamten stürmte der 47jährige mit einem Schlagwerkzeug auf einen der Beamten zu, woraufhin dieser von seiner Schusswaffe Gebrauch machte und den Angreifer tödlich verletzte.
Die Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Entscheidung davon ausgegangen, dass sich der Getötete unmittelbar vor dem Beamten befand als er mit der Stange in der Hand auf diesen zulief. Die Schussabgabe erfolgte laut Zeugenaussagen und einem eingeholten Abstandsgutachten als sich der Getötete ca. einen Meter vor dem Polizeibeamten befand. Dieser habe zuvor mit gezogener Dienstwaffe und den Worten: "Stopp, Polizei, Waffen weg, runter auf den Boden!" den Schusswaffengebrauch angedroht.
Zu berücksichtigen sei laut Breas, dass sich die konkrete Situation in den beengten Verhältnis-sen innerhalb des Windfangs abgespielt habe. Infolgedessen sei der Beamte nicht mehr in der Lage gewesen, Schlagstock oder Pfefferspray herauszuziehen und einzusetzen. Zwar hätte sein Kollege Pfefferspray bereitgehalten. Diesem sei jedoch durch die Tür des Windfangs der Weg und damit der schnelle Einsatz abgeschnitten gewesen.
Für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Getöteten sei überdies von entscheidender Bedeu-tung, dass die beiden eingesetzten Beamten von einem Zeugen unter der Bezeichnung "Be-drohungslage - vermutlich Amok" herbeigerufen wurden und nur deshalb mit bereits griffbereiter Dienstwaffe auf den Tatort zugegangen seien.
Schließlich sei, so Breas weiter, innerhalb des zur Verfügung stehenden sehr kurzen Zeitraums weder ein Warnschuss noch ein Schuss in die Beine des Getöteten möglich gewesen.
Der Polizeibeamte befindet sich bereits seit einigen Wochen wieder im Dienst und nahm die Entscheidung der Staatsanwaltschaft erleichtert auf.
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