POL-CUX: Obduktion ergab: 44-jähriger Braker ist ertrunken + Polizei nimmt berauschte Fahrer ins Visier
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Obduktion ergab: 44-jähriger Braker ist ertrunken
Brake. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, ist es anhand der Handykarte gelungen, den toten Mann vom Weserstrand zu identifizieren. Laut Obduktionsergebnis vom heutigen Montag ist der 44-jährige Braker ertrunken. Hinweise auf ein Fremdverschulden haben sich nach Polizeiauskunft nicht ergeben. Die Beamten vermuten, dass der Braker in alkoholisiertem Zustand bei einem abendlichen Spaziergang in die Weser stürzte.
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Polizei nimmt berauschte Fahrer ins Visier
Langen. Polizeibeamte des Polizeikommissariats Langen führten in der vergangenen Woche eine mehrtägige Alkohol- und Drogenkontrolle durch. Von den zig überprüften Fahrzeugführern stellten die Beamten vier fest, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnahmen. Gegen diese Fahrer wurden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Ein Fahrer wurde angetroffen, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war.
"Trauriges Highlight der Kontrollen" war ein 21-jähriger Hemmoorer, der den Langener Beamten am Freitagnachmittag aufgrund stark überhöhter Geschwindigkeit aufgefallen ist. Der Pkw des jungen Fahrers wurde in Bad Bederkesa mit 148 km/h gemessen, obwohl die maximal erlaubte Geschwindigkeit auf dieser Strecke bei optimalen Sicht- und Witterungsbedingungen 100 km/h beträgt. Bei der anschließenden Kontrolle gab der Verkehrssünder falsche Personalien an.
Doch die kontrollierenden Beamten kamen ihm auf die Schliche, stellten seine wahre Identität fest und bemerkten zudem, dass der 21-Jährige unter dem Einfluss von Drogen stand und keine Fahrerlaubnis besitzt.
"Wer sein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter Drogeneinfluss steht, stellt eine erhebliche Gefährdung für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar", betont Polizeikommissar Dirk Müller, der den mehrtägigen Einsatz geleitet hat.
Wer berauscht am Straßenverkehr teilnimmt, muss unter anderem mit einer empfindlichen Geldbuße sowie einem Fahrverbot von mindestens einem Monat rechnen. Zudem wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
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