POL-CUX: Nachtragsmeldung: Laserkontrolle mit weitergehenden Feststellungen--
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
--Laserkontrolle mit weitergehenden Feststellungen--
Am 31.03.12 , ab 21:00 Uhr, führte das Polizeikommissariat Schiffdorf in der Gemeinde Heerstedt, Bundesstraße 71, hinter dem fest installierten "Blitzer" in Rtg. Heerstedt eine Geschwindigkeitskontrolle mittels Lasermessung durch. Gegen 21:17 Uhr wurde ein Pkw eines ortsansässigen Pizzaservice mit einer Geschwindigkeit von 84 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen. Während der Kontrolle konnte der 36-jährige Fahrzeugführer aus Cuxhaven seinen Führerschein nicht vorlegen. Bei einer Befragung gab der Fahrzeugführer an, dass er aber einen Kartenführerschein habe. Anschließend erfolgte über Funk eine Überprüfung. Es wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Im Rahmen der Kontrolle wurde dem 36-jährigen Cuxhavener der Vorhalt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemacht. Dieses wurde vehement bestritten. Da das Firmenfahrzeug noch an der Kontrollstelle stand, wurde eine Mitarbeiterin des Pizzaservice zur Kontrollstelle gebracht und ihr mitgeteilt, dass der bisherige Fahrer keine Kraftfahrzeuge führen dürfe, da er nach bisherigem Kenntnisstand keine Fahrerlaubnis habe. Es sollte noch ganz anders kommen. Gegen 23:58 Uhr erfolgte durch eine Mitarbeiterin des Pizzaservice ein Hinweis auf den vorgenannten Fahrer, dass er wieder mit einem Fahrzeug unterwegs sei. Dieses mal benutzte er den von seinem Vermieter ausgeliehenen Pkw. Mit diesem Pkw komme er seit ca. 4-5 Wochen zur Arbeit. Der Vermieter und Halter des benutzten Fahrzeuges war in der Zwischenzeit aus Cuxhaven erschienen und habe gesehen, als er auf dem Parkplatz des Pizzaservices fuhr, dass sein Fahrzeug von dem o.g. Fahrer benutzt wurde. Nach kurzer Zeit konnte er sein Fahrzeug in Stinstedt anhalten und den Fahrer dazu bewegen zum Parkplatz zurück zu fahren. Hier wurde dem Halter dann mitgeteilt, dass der 36-jährige Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Gegen den 36-jährigen Cuxhavener sowie den verantwortlichen Haltern der Fahrzeuge wurden Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Udo Meier
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