POL-CUX: Brand eines Einfamilienhauses + Autofahrer stand unter Einfluss berauschender Mittel + Alkoholisiert am Steuer + Eltern schnallten Kinder nicht an
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Brand eines Einfamilienhauses
Lamstedt-Nindorf. Aus bislang ungeklärter Ursache geriet Sonntagabend ein derzeit unbewohntes Einfamilienhaus im Seeweg in Brand. Das Feuer wurde von einer Nachbarin zufällig bemerkt und gemeldet. Durch das Feuer wurde das gesamte Haus stark brandbeschädigt. Am Gebäude entstand Sachschaden, der nach ersten Schätzungen ca. 100.000 Euro beträgt. Nach Polizeikenntnis waren rund 70 Kräfte der freiwilligen Feuerwehren Lamstedt, Nindorf und Hollen im Einsatz. Die Brandursachenermittlungen dauern an.
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Autofahrer stand unter Einfluss berauschender Mittel
Bederkesa. Am Sonntagvormittag gegen 10:50 Uhr kontrollierten Beamte der Polizei Langen in Bad Bederkesa einen 43-jährigen Autofahrer aus dem Landkreis Cuxhaven. Dabei stellten sie fest, dass dieser unter dem Einfluss berauschender Mittel am Straßenverkehr teilnahm. Dem 43-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen.
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Alkoholisiert am Steuer
Am Sonntagabend gegen 20 Uhr beobachteten Polizeibeamte einen 57-jährigen Autofahrer aus Nordholz, als der in Cuxhaven das Rotlicht einer Ampel in der Hauptstraße missachtet hat. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von annähernd 1 Promille Atemalkoholkonzentration. Dem Fahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Außerdem leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein.
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Eltern schnallten Kinder nicht an
In der Nacht von Samstag auf Sonntag stellte die Polizei Schiffdorf im Rahmen von Verkehrskontrollen gleich zwei Fahrzeuge fest, in denen mehrere Kinder ohne jegliche Sicherung befördert wurden. Die verantwortlichen Fahrzeugführer durften ihre Fahrt nicht fortsetzen und müssen mit einer Geldbuße, sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder unter 12 Jahren und Kinder unter 150 cm Körpergröße durch spezielle Rückhaltesysteme gesichert werden müssen.
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