POL-CUX: Pressemeldung der PI Cuxhaven/Wesermarsch vom 30.06.2012
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
++Fahren ohne Fahrerlaubnis++ Nordenham - Einswarden. Am Freitag wurden zwei 15-jährige Nordenhamer ertappt, die mit ihren Mofas deutlich schneller als die erlaubten 25 km/h die Martin-Pauls-Straße befuhren. Bei der anschließenden Kontrolle wurde bei beiden Mofas festgestellt, dass sie manipuliert worden waren. Da die beiden Nordenhamer nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügten, wurde gegen beide ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
++Verkehrsunfallflucht++ Nordenham, Am Freitag ereignete sich gegen 10:40 Uhr ein Verkehrsunfall an der Friedrich-Ebert-Straße. Eine Nordenhamerin hatte ihren blauen PKW Ford Focus am Straßenrand in Richtung stadteinwärts abgestellt. Bei der Vorbeifahrt eines weißen PKW hatte sie einen Knall gehört. Der PKW entfernte sich in Richtung stadteinwärts. Anschließend stellte die Nordenhamerin Schäden am vorderen linken Kotflügel und der Stoßstange ihres PKW fest. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei in Nordenham unter 04731/99810 zu melden.
++Rollerfahrer gestoppt++ Cuxhaven (ost) Zwei Motorrollerfahrer wurde am Freitag von der Polizei in Cuxhaven kontrolliert. In einem Fall, gegen 16.45 Uhr, war der 15-jährige Fahrer nur im Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofas. Sein Roller der Marke Explorer war jedoch getunt und fiel damit in den Bereich der Kleinkrafträder. Deshalb ermittelt die Polizei jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch das Mofa eines 60-jährigen wurde technisch verändert, so dass der Roller der Marke Zündapp eine Geschwindigkeit von 40 km/h erreichte. Durch die Veränderung entfiel auch für dieses Fahrzeug der Versicherungsschutz, die Polizei leitete nach der Kontrolle gegen 15.30 Uhr ein Strafverfahren ein.
++Alkohol am Lenker++ Cuxhaven (ost) Am Freitag, gegen 21.15 Uhr, trafen die Beamten der Polizei Cuxhaven in der Goßen Hardewiek auf einen Fahrradfahrer, den sie kontrollierten. Der 55-jährige Mann aus Cuxhaven stand erkennbar unter Alkoholeinfluss, was sich auch den freiwilligen Atemalkoholtest bestätigte. Dieser wies einen Wert von über 1,7 Promille aus. Ab 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer laut Rechtsprechung als absolut fahruntüchtig. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
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Bernd Osterndorf, PHK
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