POL-CUX: Nachtrag zur PM der PI Cuxhaven/Wesermarsch vom 27.10.2012
Cuxhaven / Wesermarsch (ots)
Korrektur der Meldung
Bei den in der Schultheißenstraße in Cuxhaven verwendeten waffenähnlichen Gegenständen handelt es sich nicht um Paintball-Gewehre wie zunächst gemeldet, sondern um sogenannte Softairwaffen. Dabei handelt es sich regelmäßig um solche Geräte, die eher einem Spielzeug ähneln hinsichtlich der Bewegungsernergie der Geschosse. Dennoch sind diese Geräte einer echten Waffe täuschend echt nachempfunden und gelten daher als sogenannte Anscheinswaffen. Laut Waffengesetz handelt es sich somit um verbotene Gegenstände.
Ich bitte den Irrtum zu entschuldigen.
Rückfragen bitte an:
Bernd Osterndorf, PHK
Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Telefon: 04721/573-112
Werner-Kammann-Straße 8
27472 Cuxhaven
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