POL-CUX: Kühl-Anhänger gestohlen (Bildmaterial eines Vergleichsanhängers) + Einbruch in Wohnhaus - Täter flüchtet + Diebesgut aus Einbruch Kindertagesstätte Schiffdorf sichergestellt
Cuxhaven (ots)
Kühl-Anhänger gestohlen (Bildmaterial eines Vergleichsanhängers)
Lamstedt. In der Nacht zum heutigen Donnerstag (01. September 2016) entwendete jemand von einem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in der Großen Straße einen Kühl-Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen "CUX-NF 12". Der Anhänger ist weiß und trägt die Aufschrift "nah & frisch". Wer Angaben zum Verbleib des Anhängers machen kann, wird gebeten, sich an die Polizeistation Lamstedt (Tel.: 04773 / 310) oder an das Polizeikommissariat Hemmoor (Tel.: 04771 / 6070) zu wenden.
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Einbruch in Wohnhaus - Täter flüchtet
Beverstedt. Am Mittwochmorgen (31.08.2016) gegen 9:15 Uhr drang ein Täter nach Aufhebeln einer Nebeneingangstür und einer weiteren Zwischentür in ein Wohnhaus in der Wollingster Dorfstraße in Wollingst ein. Im Obergeschoss des Hauses traf er auf den Wohnungsinhaber. Mit den Worten "Oh fuck!" machte der Unbekannte auf dem Absatz kehrt und flüchtete aus dem Haus. Bisherige Fahndungsmaßnahmen führten noch nicht zur Ergreifung des Gesuchten. Er soll ca. Mitte bis Ende 20 Jahre alt und etwa 1,85 m groß sein. Der Täter hat kurze dunkelbraune Haare und trug eine schwarze Hose sowie eine schwarze Lederjacke. Zeugen werden gebeten, sich an diePolizei zu wenden.
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Diebesgut aus Einbruch Kindertagesstätte Schiffdorf sichergestellt
Schiffdorf. In der Zeit vom 27.-29.08.16 wurde in die Kindertagesstätte "Regenbogen" in der Brameler Straße eingebrochen (wir berichteten). Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung konnten der gestohlene Beamer und das Laptop am 30.08.16 bei einem 24-jährigen Bremerhavener im Ortsteil Schiffdorferdamm sichergestellt werden. Dieser war zuvor noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Der 24-Jährige erklärte inzwischen, dass er den Einbruch nicht begangen, sondern die Sachen "auf der Straße" gekauft habe. Die Ermittlungen dauern an. Falls das Verfahren wegen Einbruchs eingestellt werden sollte, könnte er wegen Hehlerei verurteilt werden. Diese Gefahr besteht immer, wenn man Gegenstände ohne Eigentumsnachweis aus "unsicheren Quellen" kauft. "Seien Sie stutzig, wenn Ihnen Gegenstände weit unter Wert von privat angeboten werden", rät deshalb die Polizeisprecherin.
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