POL-CUX: Ausländische Sattelzugmaschinen sind zu breit
Cuxhaven (ots)
Loxstedt. Beamte des Polizeikommissariats Geestland kontrollierten am vergangenen Wochenende nachts auf dem Parkplatz Nesse (A 27) zwei ungewöhnliche Sattelzüge, die in Richtung Bremen unterwegs waren. Der 1.Sattelzug bestand aus einer US-Sattelzugmaschine und einem einachsigen US-Sattelanhänger. Die Sattelzugmaschine war mit Kennzeichenschildern aus den USA versehen (Oklahoma). Der mitgeführte US-Sattelanhänger hatte ebenfalls ein amerikanisches Kennzeichen angebracht (Texas). Der 2. Sattelzug bestand aus einer Sattelzugmaschine und hatte eine ordnungsgemäße polnische Zulassung. Dieser führte einen dreiachsigen US-Sattelanhänger (Schwerlast- Tieflader) mit einem US-Kennzeichen (Texas) mit. Bei allen angebrachten US-Kennzeichenschildern handelte es sich um nicht mehr gültige, d.h. nicht mehr auf diese Fahrzeuge durch US-Behörden aktuell zugelassene Kennzeichen. Dieses ermittelten die kontrollierenden Beamten über die Militärpolizei der USA in Kaiserslautern.
Demnach lagen hier folgende Tatbestände vor:
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kfz-Steuergesetz und Abgabenordnung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Zulassung, Fahren ohne Ausnahmegenehmigung und ohne Erlaubnis. Hinsichtlich der mitgeführten US-Sattelanhänger war außerdem festzustellen, dass diese aufgrund ihrer Abmessungen außerhalb der StVZO lagen. Der einachsige Sattelanhänger hatte eine Fahrzeugbreite von 2,60 Meter. Der dreiachsige Sattelanhänger hatte sogar eine Fahrzeugbreite von 2,90 Meter und Überlänge.
Aufgrund der nicht vorhandenen Zulassungen, nicht vorhandener Abnahmen nach der StVZO und auch aufgrund des nicht vorhandenen Versicherungsschutzes kommt ausschließlich eine Verladung aller US-Fahrzeuge in Frage. Daraufhin wurde die Weiterfahrt aller US-Fahrzeuge untersagt.
Die Sattelzugmaschine mit der polnischer Zulassung war grundsätzlich in Ordnung.
Die Staatsanwaltschaft Stade ordnete gegen die beiden ukrainischen Fahrzeugführer jeweils eine Sicherheitsleistung in Höhe von annähernd 500 Euro an.
Gegen den 34-jährigen polnischen Fahrzeughalter, der gleichzeitig auch Eigentümer der polnischen Sattelzugmaschine sowie aller US-Fahrzeuge ist, wurde aus den oben genannten Gründen ein Strafverfahren eingeleitet.
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