POL-CUX: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Cuxhaven vom 16.11.2019
Cuxhaven (ots)
Neuhaus-Cadenberge: Betrunken am Straßenverkehr teilgenommen
Ein 29-jähriger Mann aus der Wurster Nordseeküste befuhr in der Nacht zum Samstag gegen 01:45 Uhr mit seinem Pkw die B 73 von Neuhaus in Richtung Cadenberge. Der Streifenwagen, der sich hinter dem Fahrzeug befand, bemerkte die unsichere Fahrweise und kontrollierte am Ortseingang das Fahrzeug. Bei der Kontrolle fiel den Polizeibeamten gleich eine angebrochene Flasche Bier im Fahrzeug auf. Auf Nachfrage gab der junge Mann zu, Alkohol getrunken zu haben. Ein freiwillig durchgeführter Atemtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Dem Fahrer wurde die Einleitung eines Strafverfahrens bekannt gegeben. Nach einer Blutentnahme bei dem Polizeikommissariat Hemmoor, wurde der Fahrer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Der Führerschein wurde sichergestellt.
Geestland/BAB 27: Autotransporter nicht verkehrssicher Am 15.11.2019 gegen 12:00 Uhr haben die Kollegen der Autobahnpolizei Geestland einen polnischen Autotransporter auf der BAB 27 in Richtung Bremen festgestellt, der während der Fahrt gefährlich schlingerte und kurz davor war, sich aufzuschaukeln. Dies hätte zu einem folgenschweren Unfall führen können, wobei die Gefahr bestanden hätte, dass auch unbeteiligte Dritte darin verwickelt worden wären.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug aufgrund eines zu viel geladenen Pkw über zwei Meter länger als gesetzlich zulässig ist, da dieser Pkw zu weit hinausragte. Auch war das Fahrzeug, bzw. die Ladung zu hoch. Noch auf dem Parkplatz wurden Lkw und Anhänger mit der mobilen Radlastwaage der Autobahnpolizei verwogen, wobei jedoch keine gravierende Überschreitung der Achslasten festgestellt worden sind.
Aufgrund der vorher festgestellten, ungewöhnlichen, Fahrbewegungen lag der Verdacht nahe, dass hier ein technischer Mangel an der Druckluftversorgung des Anhängers bestand. Bei der anschließenden Untersuchung durch einen Kfz-Sachverständigen in einer Lkw-Werkstatt wurde dieses bestätigt.
Hierbei wurde letztlich festgestellt, dass die linke Betriebsbremse des Anhängers ohne Funktion war. Die Handbremse max. 25 % Wirkung hatte und das Luftventil ebenfalls ohne Funktion war. Durch das defekte Luftventil war keine Federung vorhanden, da hierzu Druckluft erforderlich ist. Dieses erklärt auch die drastischen Fahrbewegungen des Anhängers.
Der Anhänger wurde durch die Polizei außer Betrieb gesetzt und die Weiterfahrt untersagt, bis das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist. Die eigentliche Fahrt hätte von Bremerhaven nach Aviano, Italien, gehen sollen und konnte hier frühzeitig gestoppt werden.
Die polnische Spedition erwartet hier eine hohes vierstelliges Bußgeld.
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Peter Oprowski
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