POL-CUX: Asbestplatten im Wald entsorgt - Tatverdächtige ermittelt (Lichtbild in der Anlage)
Cuxhaven (ots)
Lamstedt. Am Dienstagnachmittag (15.11.2021) meldete sich ein Landwirt aus der Börde Lamstedt bei der Polizei und gab an, dass er mehrere Personen beim Abladen von Dachplatten in einem Waldstück beobachtet habe. Als er die Personen ansprach, wurden ihm "Probleme" angedroht, sollte er den Weg mit seinem Traktor nicht frei machen. Die Personen flüchteten daraufhin mit einem Lieferwagen mit bulgarischem Kennzeichen. Die Dachplatten stellten sich als asbesthaltige Zementfaserplatten (Eternit) heraus. Der Landwirt lud Bilder der Abfallhaufen in den sozialen Medien hoch. Schon nach kurzer Zeit meldete sich der Bauherr aus Lamstedt bei ihm und der Polizei. Er hatte bei einer Firma, die im Internet mit der Entsorgung von Asbest warb, den Abriss und die Entsorgung eines Schuppens in Auftrag gegeben. Am 16.11.2021 erschienen der Firmeninhaber und seine zwei Mitarbeiter wieder auf der Baustelle, um Restarbeiten vorzunehmen. Hier wurden Sie von Einsatzkräften aus Hemmoor und Lamstedt angetroffen und kontrolliert. Es handelte sich um drei bulgarische Staatsbürger einer Firma aus Stade. Der Firmeninhaber hatte ein Gewerbe für Abrissarbeiten angemeldet, besaß allerdings keine Zertifizierung für die Entsorgung von Asbest. Auch trug keiner der Männer eine vorgeschriebene Schutzkleidung. Entgegen der Vereinbarung und der entsprechenden Entlohnung für eine ordnungsgemäße Entsorgung hatten die Männer die Asbestplatten einfach in dem Waldstück abgeladen. Die Männer erwarten nun mehrere Strafverfahren wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Stoffen, einer Baugefährdung, einem Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, da ein ausländisches Fahrzeug im Inland benutzt wurde sowie ein Verstoß gegen das Chemikaliengesetz in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung. Auch wurde ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet.
Bei Asbest handelt es sich um einen gesundheitsgefährdenden Stoff der als krebserregend gilt. Die Verarbeitung und Entsorgung ist an eine fachliche Zertifikation gebunden. Weiterhin muss das Gewerbeaufsichtsamt vor Arbeitsbeginn in Kenntnis gesetzt werden.
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