POL-CUX: Geschwindigkeitskontrollen in der Polizeiinspektion Cuxhaven
Cuxhaven (ots)
Landkreis Cuxhaven. In der vergangenen Woche beteiligte sich die Polizeiinspektion Cuxhaven von Montag, 21.03.2022, bis Sonntag, 27.03.2022, im Rahmen des European Roads Policing Network (RoadPol) an Kontrollmaßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung im gesamten Landkreis Cuxhaven. Insgesamt wurden 7.121 Fahrzeuge durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte oder automatisiert kontrolliert. In 6,1% der Fälle waren diese Fahrzeuge zu schnell unterwegs, insgesamt wurden 436 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Beispielsweise kam es zu hohen Überschreitungen an folgenden Stellen:
- Vorwerfbar gemessene Geschwindigkeit von 153 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der Bundesstraße 73 im Bereich Cadenberge. Der Fahrzeugführer gab an, dass er sich in einem Überholvorgang befunden habe und demnach die Geschwindigkeit so hoch überschreiten dürfe.
- Vorwerfbar gemessene Geschwindigkeit von 122 km/h bei erlaubten 70 km/h auf der Kreisstraße 69 zwischen Dorum und Dorum-Neufeld. Auf der Strecke kam es bereits des Öfteren zu schweren Unfällen mit Kradfahrern.
- Vorwerfbar gemessene Geschwindigkeit von 54 km/h bei erlaubten 30 km/h in der Wremer Strandstraße in Wremen, Anwohner hatten sich bereits des Öfteren über zu schnelle Verkehrsteilnehmer beschwert.
- Vorwerfbar gemessene Geschwindigkeit von 111 km/h bei erlaubten 70 km/h auf der Kreisstraße 60 zwischen Bramel und Schiffdorf. In diesem Bereich wurden bereits des Öfteren hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
- Vorwerfbar gemessene Geschwindigkeit von 82 km/h bei erlaubten 50 km/h auf der Papenstraße in Cuxhaven. Die Fahrzeugführerin hatte zwei kleine Kinder in ihrem Fahrzeug.
Zielrichtung der Kontrollen war hierbei nicht allein die Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen, sondern vor allem die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Eine überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit ist noch immer eine der Hauptunfallursachen - auch für Unfälle mit Todesfolge.
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