POL-CUX: Fahren ohne Versicherungsschutz+ Fahren unter Drogeneinfluss auf der Autobahn + Gefährlicher Eingriff in den Bankverkehr
Cuxhaven (ots)
Am Dienstabend gegen 21:00 Uhr wollte ein 51-jähriger aus Stinstedt mit seiner Familie nach Hause fahren. Auf der Lamstedter Str. kurz hinter Lintig kam er nach links von der Fahrbahn ab und blieb im Graben stecken. Seine beiden minderjährigen Söhne und er blieben bei dem Aufprall unverletzt. Sein VW Passat hat ca. 5.000 Euro Schaden erlitten und musste abgeschleppt werden. Für die Bergung musste die Landesstraße kurzzeitig voll gesperrt werden.
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Am Dienstagabend bemerkten Beamte des Polizeikommissariates Geestland einen VW Golf, der in Richtung Cuxhaven auf der Autobahn fuhr. Beim nächsten Parkplatz in Hagen folgte dann eine Verkehrskontrolle. Der 23-jährige Fahrer aus Bremen konnte zwar alle Papiere vorlegen. Allerdings war seine Versicherung für das Auto schon im Juni abgelaufen. Nun muss er sich in einem Strafverfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz verantworten. Die Weiterfahrt wurde dort beendet und die Dienstsiegel vom Kennzeichen entfernt.
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Am Dienstabend gegen 22:30 Uhr fiel ein 31-jähriger aus Radbruch während einer Zollkontrolle auf dem Parkplatz Nesse der Autobahn auf. Bei ihm bestand der Verdacht, dass er unter Drogeneinfluss stand, welches durch Beamte des Polizeikommissariates Geestland bestätigt wurde. In seinem Hamburger BMW konnten später auch noch Drogenreste aufgefunden werden. Auf der Polizeidienststelle wurde ihm daher eine Blutprobe entnommen. Weiterfahren durfte er natürlich nicht und die aufgefundenen Drogen wurden ebenfalls einbehalten. Nun muss er sich wegen unerlaubtem Besitz von Drogen und Fahren unter Drogeneinfluss verantworten.
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Gestern Nachmittag querte ein 84-jähriger Radfahrer um 16:52 Uhr den Bahnübergang zwischen Wedel und Geestenseth bei geschlossener Halbschranke. Der Zugführer, des mit einer Geschwindigkeit von ca. 80km/h herannahenden Triebfahrzeuges, leitete unmittelbar eine Gefahrenbremsung ein und gab ein Gefahrensignal (Pfeifen) ab. Dennoch kam es zu einer Kollision zwischen Fahrradfahrer und Triebwagen. Diese verlief derart minimal, dass der Radfahrer nicht zu Boden stürzte und seine Fahrt fortsetzte. Der Zugführer erlitt einen Schock. Am Triebwagen entstand geringer Schaden. Gegen den Radfahrer wird nun unter anderem wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt. Die Polizei warnt eindringlich davor, geschlossene Bahnübergänge zu überqueren oder sich in Gleisbereichen aufzuhalten. Es besteht stets Lebensgefahr! Insbesondere durchfahrende Güterzüge haben eine hohe Geschwindigkeit und durch ihr Gewicht einen langen Bremsweg. Sollten durch Schnellbremsungen Personen in Zügen zu Schaden oder es zu Zugverspätungen kommen, kann der Verursacher haftbar gemacht werden.
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