POL-CUX: Diverse Verkehrsstraftaten festgestellt - Hinweis der Polizei zum Ablauf von Haftpflichtversicherungen für Motorroller und EScooter
Cuxhaven (ots)
Landkreis Cuxhaven. Am gestrigen Mittwoch (01.03.2023) wurden im gesamten Landkreis Cuxhaven diverse Verkehrsstraftaten festgestellt.
Durch Beamte des Polizeikommissariats Geestland konnten insgesamt drei Verkehrsteilnehmer unter der Beeinflussung von Alkohol beim Führen von Kraftfahrzeugen angetroffen werden. Ein 40-jähriger aus Schlangen und ein 51-jähriger aus Nordenham befuhren die BAB 27. Der 40-jährige wies eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 0,7 Promille, der 51-Jährige von über 2 Promille, auf. Desweiteren befuhr ein 57-Jähriger Geestländer die Debstedter Straße mit einer Atemalkoholkonzentration von über 1,1 Promille. Sein geführtes Kleinkraftrad wies zudem keinen gültigen Versicherungsschutz auf.
Weiter wurden fünf weitere Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz festgestellt. Ein 33-jähriger Geestländer sowie ein 46-jähriger Bremerhavener führten einen Pkw auf der Neuenwalder, bzw. Debstedter Straße. Die Halter der Fahrzeuge ließen zudem die beiden Fahrten zu, sie haben somit ebenfalls mit der Einleitung eines Verfahrens zu rechnen. Eine 16-Jährige aus der Wurster Nordseeküste sowie eine 17- und eine 30-Jährige Geestländerin führten ebenfalls ihre Kleinkrafträder (Roller) und EScooter ohne gültigen Versicherungsschutz, in zwei Fällen wurden ebenfalls Halterverstöße eingeleitet.
Ein 64-Jähriger Bremerhavener geriet in eine Kontrolle, welcher seinen Pkw auf dem Misselwardener Altendeich führte, obwohl er seit 2012 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Beamte des Polizeikommissariats Schiffdorf kontrollierten in Loxstedt Lahnhausen einen 37-jähriger Bremerhavener. Auch sein Kleinkraftrad verfügte nicht mehr über einen gültigen Versicherungsschutz.
Beamte der Polizeiinspektion Cuxhaven kontrollierten in Cuxhaven auf der Altenwalder Chaussee einen 35-jähriger Mann aus der Wurster Nordseeküste. Es wurden Anzeichen einer möglichen Betäubungsmittelbeeinflussung festgestellt. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Allen Fahrzeugführern wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurden diverse Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Hinweis der Polizei:
Kraftfahrzeugversicherungen, unter anderem für Motorroller oder EScooter, sind immer nur ein Jahr gültig. Der Versicherungsschutz endet hier mit dem Ablauf des Monats Februar. Damit sind die Fahrzeuge im Straßenverkehr nicht mehr versichert, was neben möglichen, haftungsrechtlichen Konsequenzen eine Straftat nach dem Pflichtversiciherungsgesetz darstellt. Die Fahrzeugführer und -halter müssen sich rechtzeitig um eine neue Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Kennzeichen kümmern.
Die Gültigkeit der Kennzeichen wird neben der entsprechenden Aufschrift durch die Farbe der Schrift signalisiert. Sie wechselt jährlich zwischen den Farben schwarz, blau und grün. Ab März 2023 gültige Kennzeichen haben eine schwarze Schrift.
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