POL-CUX: Pressemitteilung PK Geestland - Fahren unter Alkoholeinfluss
Verkehrsunfall zwischen Krad und PKW
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Cuxhaven (ots)
Hagen im Bremischen/BAB27. Am Samstagmorgen (21.09.2024), gegen 07:35 Uhr, kontrollierten Beamte des Polizeikommissariats Geestland einen 34-jährigen Bremer, der zuvor mit seinem Pkw auf der BAB27 in Fahrtrichtung Bremen unterwegs gewesen war, im Bereich Hagen im Bremischen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergaben sich Verdachtsmomente, dass der Fahrzeugführer unter Alkoholeinfluss sein Kraftfahrzeug geführt hatte. Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte dann den Verdacht der geschulten Beamten und hatte eine Atemalkoholkonzentration von ca. 1,4 Promille zum Ergebnis. Gegen den 34-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet, ihm wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt.
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Wurster Nordseeküste/Wremen. Am Samstagnachmittag (21.09.2024), gegen 15:30 Uhr, kam es im Bereich der Kreisstraße 66 - Wremer Specken - zu einem Verkehrsunfall. Ein landwirtschaftliches Gespann wollte von der K66 abbiegen. Dahinter fuhr ein 56-jähriger Bremerhavener mit seinem Pkw VW Taigo, der infolgedessen verkehrsbedingt ebenfalls bremste. Ein dem VW folgender 76-jähriger Motorradfahrer erkannte die Verkehrssituation zu spät und konnte seine Yamaha nicht mehr rechtzeitig abbremsen. Er fuhr auf den Pkw auf und verletzte sich dabei glücklicherweise nur leicht. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden im niedrigen vierstelligen Euro-Bereich.
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Bremerhaven/BAB27. Am Sonntagmorgen (22.09.2024), gegen 07:30 Uhr, kontrollierten Beamtinnen des Polizeikommissariats Geestland einen 22-jährigen Bremer, der zuvor mit einem Transporter auf der BAB27 in Fahrtrichtung Bremen unterwegs gewesen war, im Bereich der Anschlussstelle Bremerhaven-Zentrum. Da der Bremer über keine Fahrerlaubnis verfügte und somit auch keinen Führerschein vorzeigen konnte, versuchte er zunächst falsche Personalien anzugeben. Die Beamtinnen konnten dies aber schnell durchschauen und leiteten gegen den nunmehr Beschuldigten ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der falsch angegebenen Personalien ein. Dem 22-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt und gegen Halter des Fahrzeugs wurde ebenfalls ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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