POL-CUX: Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung +++ Verkehrsunfall durch ungesicherten Hund +++ Verkehrsunfallflucht +++ Verkehrsunfall mit leicht verletzter Radfahrerin
Cuxhaven (ots)
Cuxhaven. Am 29.11.2024, gegen 14:10 Uhr, führten zwei Beamten eine Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Cuxhaven durch. Hierbei händigte der Fahrzeugführer eines Pkw den Beamten einen Führerschein aus. Eine Überprüfung im Auskunftssystem ergab, dass für den Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis hinterlegt ist. Der Führerschein wurde einbehalten und wird im Nachgang auf seine Echtheit überprüft. Durch die Beamten wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie der Urkundenfälschung eingeleitet.
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Otterndorf. Am frühen Morgen des 29.11.2024 kam es in Otterndorf zu einem Verkehrsunfall durch einen freilaufenden Hund, mutmaßlich einen Labrador mit dunkler Fellfarbe. Der Hund lief auf die Fahrbahn und prallte dort gegen den Pkw der Geschädigten. Anschließend entfernte sich der Hund und konnte nicht mehr aufgefunden werden, der Tierhalter ist derzeit unbekannt. Am Pkw entstand ein Sachschaden von ca. 500EUR.
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Cuxhaven/Altenwalde. Am 29.11.2024, um 13:12 Uhr, kam es in der Straße 'Am Altenwalder Bahnhof' zu einem Verkehrsunfall im Begegnungsverkehr. Der Fahrzeugführer eines Sattelzuges hielt sich in einer Linkskurve nicht an das Rechtsfahrgebot und geriet leicht auf die Gegenfahrbahn. Dort kam es zu einem Kontakt mit einem entgegenkommenden Pkw, an diesem entstand ein Sachschaden von ca. 5.000EUR. Der Führer des Sattelzuges entfernte sich vom Verkehrsunfallort, gegen diesen wurde ein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Verkehrsunfallort eingeleitet. Zeugen, die Angaben zu dem benannten Sattelzug oder dem Fahrzeugführer machen können, werden gebeten sich bei der Polizei in Cuxhaven zu melden.
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Cuxhaven. Zu einem Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Radfahrerin kam es am 29.11.2024, gegen 14:25 Uhr. Eine Autofahrerin beabsichtigte von einer Ausfahrt nach links in den fließenden Verkehr einzufahren, hierfür hielt diese im Ausfahrtsbereich zunächst an. Beim Anfahren übersah diese die Radfahrerin, welche von links herannahte. Es kam zum Zusammenstoß und in der Folge zu einem Sturz der Radfahrerin, diese verletzte sich leicht am Knie. Gegen die Autofahrerin wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eingeleitet.
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