POL-CUX: Weitere ehrliche Finderin von hoher Bargeldsumme - dieses Mal in Loxstedt - Verlorere Tasche mit über 3.500 Euro Bargeld wieder ausgehändigt
Cuxhaven (ots)
Loxstedt. Die Polizeiinspektion Cuxhaven kann erneut einen sehr schönen Sachverhalt zum Thema Ehrlichkeit vermelden. Bei einem Bremerhavener Bürger sorgte der Sachverhalt nach zunächst schlaflosen Nächten für große Erleichterung.
Am Mittwochnachmittag (04.12.2024) meldete sich eine 18-jährige Loxstedterin bei der Polizei in Loxstedt. Sie hatte zusammen mit einem 16-jährigen Bekannten auf dem Parkplatz des Netto-Marktes in Loxstedt eine Tasche mit einer großen Summe Bargeld gefunden. Ohne zu zögern hatte Sie die Tasche dann zur nahe gelegenen Polizeistation gebracht und sich bei den Kolleginnen und Kollegen gemeldet.
In der Tasche befanden sich hierbei über 3.500 Euro und auch Hinweise auf den Verlierer. Der 69-jährige Bremerhavener konnte die Tasche am samt Inhalt am heutigen Freitagmorgen überglücklich wieder in Empfang nehmen.
Er sei Münzsammler und hatte das Bargeld dabei, um in Loxstedt weitere Münzen aufzukaufen. Nachdem man sich bei dem Geschäft nicht einig geworden war, sei er noch schnell einkaufen gewesen. Beim Einladen des Einkaufs in seinen PKW hatte er die Tasche kurz nach draußen gestellt und im Anschluss vergessen.
Bereits am Dienstag hatte eine ehrliche Finderin in Hemmoor eine Geldbörse mit über 2.000 Euro Bargeld bei der Polizei abgegeben und die Verliererin
Fundsachen ab einem Wert von mehr als 10 Euro dürfen nicht einfach behalten werden. Sie müssen bei den Fundbüros, den Kommunen oder der Polizei abgegeben werden, da man sich sonst wegen einer Fundunterschlagung strafbar macht. Der gesetzliche Finderlohn sowie der Eigentumserwerb des Finders (so genannte Fundrechte) sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 971 und folgende BGB geregelt.
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