POL-CUX: Kontrolle von Großraum- und Schwertransport bringt diverse Verstöße ans Licht - 11 von 15 Transporten nicht vorschriftsgemäß (Foto im Anhang)
Cuxhaven (ots)
Geestland/Bremerhaven. In den vergangenen Nächten (Montag bis Donnerstag) führten unter Leitung des Polizeikommissariats Geestland mehrere speziell ausgebildete Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Cuxhaven sowie der Ortspolizeibehörde Bremerhaven Kontrollen im Bereich von Großraum- und Schwertransporten (GST), genauer im Bereich von Transporten für Windkraftanlagen, durch.
Kontrolliert wurden insgesamt 15 Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen, welche von Cuxhaven aus kommend in Richtung Süden unterwegs waren. Die Fahrziele waren hier auf das gesamte Bundesgebiet verteilt, teilweise lagen die Ziele auch im europäischen Ausland.
Die Kontrollen erfolgten unter der Nutzung einer mobilen Radlastwaage auf dem Parkplatz Bütteler Holz der BAB27 zwischen den Anschlussstellen Debstedt und Bremerhaven-Überseehäfen. Die Transporte waren hierbei zwischen 45m und stellenweise 100m lang und bis zu 150 Tonnen schwer.
Fahrzeuge dieser Kategorie erhalten spezielle technische Abnahmen und Ausnahmegenehmigungen, weil die Abmessungen und Gewichte weit außerhalb der normalen "Spielregeln" der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) liegen. Des Weiteren dürfen Sie aufgrund der enormen Abmessungen und Gewichte nur eine ganz bestimmte, vorher fest definierte Fahrstrecke benutzen, müssen Begleitfahrzeuge zur Absicherung dabei haben und dürfen und in der Regel nur nachts fahren, um eine Einschränkung und Gefährdung des allgemeinen Straßenverkehrs zu minimieren. Eine Kontrolle eines solchen komplexen Fahrzeugs erfordert daher hoch spezialisiertes Fachwissen und viel Erfahrung.
Es wurde festgestellt, dass von den 15 kontrollierten Fahrzeugen 11 beanstandet werden mussten. Hier wurden vor allem Verstöße bei den festgestellten Achslasten und den Gesamtgewichten festgestellt. Wie oben beschrieben befinden sich viele Fahrzeuge eh schon an der Grenze zum derzeit technisch machbaren und belasten auch die Infrastruktur deutlich stärker als normale LKW, z.B. Brückenbauwerke.
Diesen Fahrzeugführern wurde daher vor Ort entsprechend die Weiterfahrt unterwegs. Zur konformen Herstellung der Gewichtsbelastung mussten Ladungen oder Ladungsteile aufwändig umgeladen werden, die Hydraulik der Fahrzeuge musste neu eingestellt werden, zusätzliche, mobile Achsmodule mussten angebracht werden oder es mussten neue Ausnahmegenehmigungen her.
Gegen die Fahrzeugführer und gegen verantwortlichen Speditionen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Gegen die Speditionen wurden des Weiteren so genannte Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet. Dabei wird berechnet, wie viel Gewinn eine Spedition aus einem entsprechenden Transport erhalten würde. Dieser potentielle Gewinn wird dann im Rahmen des Verfahrens einbehalten. Diese Beträge liegen bei den in dieser Woche kontrollierten Transporten im vier- und fünfstelligen Eurobereich.
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