Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Landkreis Oldenburg: Hude: Geschwindigkeitsfeststellung bei einem Mofa durch den Rollenprüfstand; gleich mehrere Strafverfahren für einen 16-jährigen aus Hude.
Delmenhorst (ots)
Beamte der Huder Polizei stellten am Dienstag, den 21. Mai 2019, im Rahmen ihrer Streifentätigkeit einen Fahrer eines als Mofa zugelassenen Kleinkraftrades fest, der gegen 14:30 Uhr die Bremer Straße Ecke Am Hartekamp mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit befahren hat. Zusätzlich konnte das Versicherungskennzeichen des Mofas nicht abgelesen werden, da dieses verbogen wurde.
Um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, gaben die Beamten dem Mofa-Fahrer Anhaltezeichen, die er nicht nur missachtete, sondern auch noch die Flucht ergriff. Mit geringer Geschwindigkeit und deutlichem Abstand fuhren die Polizisten dem Mofa hinterher, sodass das Mofa letztendlich anhielt.
Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 16-Jährigen aus Hude, der den Beamten bereits polizeilich bekannt war. Im Rahmen der Verkehrskontrolle händigte er seine Mofa-Prüfbescheinigung aus, die ihm erlaubt ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h zu führen.
Da das Mofa jedoch mit deutlich höherer Geschwindigkeit gefahren ist, wurde das Mofa zu Zwecken der Beweissicherung sichergestellt. Am Dienstag, den 28. Mai 2019, folgte dann durch die Beamten der Huder Polizei die technische Feststellung der tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit des Mofas. Diese erfolgte anhand eines dynamischen Prüfstandes für Verbrennungsmotoren, den sogenannten Rollenprüfstand.
Bei diesem Verfahren wurde bei einem Messlauf kontinuierlich beschleunigt, die Geschwindigkeitssteigerung gemessen und daraus die Leistung errechnet.
Bei dem Mofa des 16-Jährigen wurde eine tatsächlich erreichte Höchstgeschwindigkeit von 94 km/h errechnet. Nach Toleranzabzug ergibt dies vorwerfbare 61,7 km/h. Folglich wurden die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz des Mofas ungültig. Außerdem hätte der Jugendliche mindestens im Besitz der Fahrerlaubnisklasse A1 sein müssen, um mit dem Mofa zu fahren.
Da der 16-Jährige lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung aushändigte, wurde folglich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Durch das Verdecken ("Umknicken") des Kennzeichens erwartet den Jugendlichen zusätzlich ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs sowie ein Verfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis.
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