Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Autobahnpolizei Ahlhorn: Unter Drogeneinfluss Verkehrsunfall auf der Autobahn 28 im Bereich Hatten verursacht +++ Verursacher entfernt sich unerlaubt vom Unfallort
Delmenhorst (ots)
Ein 35-Jähriger mit Wohnsitz in Braunschweig verursachte am Mittwoch, 20. November 2019, gegen 14:30 Uhr, einen Verkehrsunfall auf der Autobahn 28, sammelte anschließend seine verlorenen Fahrzeugteile ein und entfernte sich danach unerlaubt vom Unfallort.
Ein hinter dem 35-Jährigen fahrender Zeuge verständigte die Polizei und gab an, dass der flüchtige Pkw vor ihm in Richtung Oldenburg in Schlangenlinien auf dem Überholfahrstreifen unterwegs war und plötzlich kurz vor der Anschlussstelle Hatten nach links in die Mittelschutzplanke fuhr. Der Zeuge, der mit seinem Pkw auf dem Standstreifen hielt, um Erste Hilfe anzubieten, konnte noch Fotos fertigen, bevor der Fahrer mit dem beschädigten Pkw die Unfallstelle verließ.
Einige Zeit später wurde eben dieser Pkw auf der Autobahn 28 im Bereich Delmenhorst durch einen weiteren Verkehrsteilnehmer gemeldet, da er während der Fahrt Fahrzeugteile verlor und der Pkw mit geöffneten Türen unterwegs war.
Als die Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn zum Pkw aufschließen konnten, konnten sie beobachten, wie der Fahrer mit dem Pkw mittig auf der Autobahn in Richtung Bremen unterwegs war und einen Sattelzug nach rechts abdrängte.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle im Bereich der Annenheider Straße in Delmenhorst stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten beim Fahrer fest. Ein durchgeführter Drogenschnelltest zeigte eine mögliche Beeinflussung durch THC, Kokain und Opiate an. Neben der möglichen Drogenbeeinflussung stellten die Beamten des Weiteren fest, dass der Pkw mit französischer Zulassung nicht versichert war. Auch der ausgehändigte Führerschein wurde durch die Beamten genauer unter die Lupe genommen und stellte sich als eine Fälschung heraus.
Der 35-Jährige musste die Beamten daraufhin zur Dienststelle begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten stellten seinen gefälschten Führerschein sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Straßenverkehrsgefährdung, Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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