Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Stadt Delmenhorst: Korrektur zur Meldung: Corona-Kontrolleinheit der Polizei Delmenhorst stellte mehrere Verstöße fest +++ Einhaltung der Allgemeinverfügung
Delmenhorst (ots)
Korrektur: Der stellvertretende Landrat des Landkreises Wesermarsch ist Herr Hans Kemmries
weiter zur Meldung vom 23.03.2020, 15:09 Uhr: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68438/4554757
Nachdem bereits in der Pressemitteilung von Freitag, 20. März 2020, die umfassenden und konsequenten Kontrollmaßnahmen der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch in Zusammenarbeit mit der kreisfreien Stadt Delmenhorst, dem Landkreis Oldenburg und dem Landkreis Wesermarsch angekündigt wurden, erfolgte deren Umsetzung am vergangenen Wochenende durch eine verstärke Polizeipräsenz auf den Straßen.
Dazu überprüften die zentralen Kontrolleinheiten der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch im Rahmen von weitreichenden Kontrollen die Einhaltung der behördlich angeordneten Verfügungen und stellten Zuwiderhandlungen in der gesamten Polizeiinspektion fest.
Unter anderem lösten die Beamten in der Stadt Delmenhorst eine Personengruppe von circa 15 Menschen auf, die sich am Sonntag, den 22. März 2020, gegen 13:40 Uhr auf einem Parkplatz in der Elbinger Straße versammelt haben. Bei Eintreffen der Streifenwagen entfernten sich bereits einige Personen, noch bevor die Beamten die Ansammlung auflösten.
Einen weiteren Verstoß gegen die Regelungen wurden in Hundsmühlen im Landkreis Oldenburg festgestellt. In der Oldenburger Straße versammelten sich mehrere Personen vor einem Kiosk und verzehrten dort Getränke und Speisen, die sie zuvor bei dem Kioskbetreiber gekauft haben. Ein Entfernungsradius von vorgeschriebenen 50 Metern zum Kiosk wurde nicht eingehalten. Die Beamten lösten die Personengruppe auf.
Im Landkreis Wesermarsch deckten die zentralen Kontrolleinheiten weitere Zuwiderhandlungen gegen die Regelungen auf. So gestattete der Betreiber von Angelteichen in Stadland seinen Kunden am Sonntag, den 22. März 2020, das Angeln an den Teichen, obwohl es sich um eine größere Personengruppe handelte. Die Nutzung der Angelteiche wurde daraufhin von den Beamten untersagt und die Personengruppe aufgelöst.
Ein weiterer Fall wurde am Sonntag, den 22. März 2020, in Butjadingen im "Spieker Weg" festgestellt. Auf einem Parkplatz im Hafenbereich versammelten sich mehrere Personen in Wohnmobilen, um dort zu campen. In Elsfleth betrieb der Besitzer eines Eiscafés in der Steinstraße trotz des bestehenden Verbotes seine Eisdiele weiter, sodass Beamte der Kontrolleinheit die Schließung des Eiscafés durchsetzten. Weiterhin führten mehrere Personen in den Räumlichkeiten einer Gaststätte in Berne Renovierungsarbeiten durch. Die Polizeibeamten untersagten dies und ließen die Gaststätte umgehend schließen.
Obwohl ein Großteil der Bürgerinnen und Bürger die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit der Regelungen bereits verstanden und in den privaten Alltag integriert hat, ist auch die Einhaltung der am Sonntag, den 22. März 2020, durch die Bundesregierung und die Länder beschlossenen einheitlichen Regeln von hoher Priorität.
Dies gilt insbesondere für das Kontaktverbot. Die Kontrolleinheiten der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch werden weiterhin verstärkte Präsenz auf den Straßen zeigen. Beispielsweise wird die Polizei den Aufenthalt im öffentlichen Raum wie bisher konsequent überprüfen. In diesem Zusammenhang werden Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen als auch Gruppen, die nicht zu Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, aufgelöst. Zudem werden geöffnete Gastronomiebetriebe geschlossen und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern überprüft.
Bei Zuwiderhandlungen werden Strafverfahren nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet und hohe Bußgelder verhängt. Weiterhin zulässig sind notwendige Tätigkeiten, wie beispielsweise das Wahrnehmen von Arztbesuchen, der Lebensmitteleinkauf und Fahrten zur Notbetreuung der Kinder. Dabei ist jedoch immer auf die Einhaltung der Maßnahmen der Allgemeinverfügung zu achten.
Der stellvertretende Leiter der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Polizeidirektor Carsten Hoffmeyer, der stellvertretende Landrat des Landkreises Oldenburg, Carsten Harings, der stellvertretende Landrat des Landkreises Wesermarsch, Hans Kemmries, sowie der Oberbürgermeister der Stadt Delmenhorst, Axel Jahnz, stimmten sich am heutigen Vormittag, vor dem Hintergrund polizeilicher Erfahrungswerte, über Maßnahmen zur Optimierung der Verfahrensweisen im Umgang mit Corona-Infizierten in polizeilichen Einsätzen ab.
"Ein wichtiger Aspekt ist die dauerhafte telefonische Erreichbarkeit qualifizierten Fachpersonals der Gesundheitsämter, damit im Verdachtsfall einer Infektion mit dem Corona-Virus professionell und unverzüglich reagiert werden kann. Somit soll einer weiteren Verbreitung des Virus vorgebeugt und die Ansteckung Dritter minimiert werden", sagt Carsten Hoffmeyer und bezieht sich auf polizeiliche Einsatzlagen mit Corona-Infizierten, die zukünftig auf die Ordnungsämter und die Polizei zukommen werden. "Wichtig ist ein einheitlicher und handlungssicherer Umgang".
Auf der Internetpräsenz des Landes Niedersachsen sind die Erlasse und die Allgemeinverfügung zu den Maßnahmen der Landesregierung nachzulesen. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/erlasse-und-allgemeinverfuegung-185856.html
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