Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Polizei Delmenhorst: Vorläufige Festnahme von drei Männern nach Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Delmenhorst (ots)
Aufmerksame Zeugen meldeten am Freitag, 03. April 2020, gegen 03:00 Uhr, dass sich soeben drei Personen Zutritt zu einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Fridtjof-Nansen-Straße in Delmenhorst verschafft hätten. Einen Einbruch konnten die Zeugen zunächst nicht ausschließen. Sie äußerten außerdem den Verdacht, dass in der Wohnung mit Drogen gehandelt werden könnte. Die drei Männer waren den Zeugen zumindest gänzlich unbekannt und dürften sich nach den Vorschriften der Allgemeinverfügung auch nicht gemeinsam in einer fremden Wohnung aufhalten.
Die eingesetzten Beamten klingelten an der Tür der betroffenen Wohnung. Ihnen wurde durch einen 34-jährigen Delmenhorster Mann geöffnet. Nachdem der Grund des polizeilichen Erscheinens erläutert wurde, vorrangig ging es um den Verdacht des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz, wurde ihnen Einlass gewährt. In der Wohnung wurden dann tatsächlich zwei weitere Personen angetroffen. Bei ihnen handelte es sich um einen 26- und einen 37-jährigen Delmenhorster. Die berechtigte Wohnungsinhaberin war nicht vor Ort. Die Männer gaben an, den Schlüssel von der 28-jährigen Frau erhalten zu haben und sich mit ihrem Einverständnis in der Wohnung aufhalten zu dürfen.
Noch während der Feststellung ihrer Personalien erblickten die Beamten eine in szenetypischer Folie verpackte Tablette. Da der Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz begründet werden konnte, wurden die Wohnung und die Männer nach weiteren Betäubungsmitteln durchsucht. Dabei wurden etwas mehr als 50 Gramm einer bräunlichen Substanz, bei der es sich vermutlich um Heroin gehandelt haben dürfte, gefunden. Die Substanz und auch die Tablette wurden beschlagnahmt.
Alle drei Männer wurden vorläufig festgenommen. Gegen den 37-jährigen Delmenhorster bestand wegen anderer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Er wurde noch am Freitag, 03. April 2020, an eine Justizvollzugsanstalt überstellt.
Die 26- und der 34-Jährigen Männer wurden am Freitag, 03. April 2020, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen.
Gegen alle drei Männer wurden Strafverfahren wegen des Verdachts des Besitzes einer nicht geringen Menge von Heroin eingeleitet.
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