Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch zum veröffentlichten Video in den sozialen Medien
Delmenhorst (ots)
Am Dienstag, 21. April 2020, wurde auf 'Instagram' eine Videosequenz veröffentlicht, auf der eine Auseinandersetzung einer Beamtin mit einem Jungen zu sehen ist. Diese Sequenz ist in vielen weiteren sozialen Medien verlinkt worden und hat zu einem Sturm der Entrüstung geführt.
Der Vorfall, der in Ausschnitten zu sehen ist, hat sich am Montag, 01. Juli 2019, in der Moritz-von-Schwind-Straße in Delmenhorst zugetragen. Zwei Beamtinnen der Polizei Delmenhorst wurden nach einem abgesetzten Notruf von Hauseigentümern zunächst in die Friedlandstraße entsandt.
Im Gespräch mit den Anrufern stellte sich heraus, dass es auf deren Grundstück zu Gefahrensituationen gekommen war. Einen der Verursacher konnten die Beamtinnen in der Nähe antreffen. Der Versuch, den Jungen zu einem klärenden Gespräch mit den Hauseigentümern zu bewegen, misslang, da er nicht auf die eingesetzten Beamtinnen reagierte und diese fortwährend beleidigte.
Die veröffentlichte Sequenz zeigt die Phase des Geschehens, in der dem Zehnjährigen nach einem bereits halbstündigen Einsatz erklärt wird, dass er nach Hause gebracht werden muss, um mit ihm im Beisein seiner Eltern ein erzieherisches Gespräch zu führen. Diesem Vorhaben widersetzte er sich.
Das Vorgehen der Beamtin ist im Gesamtkontext und nicht nur anhand eines einminütigen Ausschnitts zu bewerten. So wurde der gesamte Sachverhalt an die zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg übersandt. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage kann der Beamtin kein strafbares Verhalten vorgeworfen werden. Ebenso ist das Verhalten von der vorgesetzten Dienststelle geprüft worden. Auch dienstrechtliche Vergehen sind nicht ersichtlich.
Um die Persönlichkeitsrechte des Jungen und der eingesetzten Beamtin zu wahren, können keine detaillierteren Angaben zum Vorgang gemacht werden.
Die entstandene Diskussion in den sozialen Medien können wir nachvollziehen und befürworten diese sogar. Die veröffentlichte Sequenz lässt unangemessenes Einschreiten vermuten. Allerdings hatten einige Kommentare ehrverletzenden und beleidigenden Charakter. Inwieweit sich die Verfasser damit strafbar gemacht haben könnten, werden auch hier die Ermittlungen zeigen.
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Albert Seegers
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