Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Landkreis Oldenburg: Mann aus Hatten tritt gleich drei Mal in polizeilichen in Erscheinung
Delmenhorst (ots)
Ein 66-jähriger Mann aus Hatten, fiel den Polizeibeamten am Mittwoch, den 06. Mai 2020, gleich drei Mal in Folge auf, da er aufgrund seiner Alkoholisierung einen Verkehrsunfall verursachte, anschließend erneut unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führte und letztendlich mit seiner Lebensgefährtin in Streit geriet.
Um 10:50 Uhr wurden Beamte der Polizei Wardenburg auf einen Verkehrsunfall im Döllingsweg in Hatten aufmerksam, bei dem der Fahrzeugführer augenscheinlich mit seinem Trecker einen Wildzaun beschädigt hatte.
Der 66-Jährige befuhr den Döllingsweg und kam auf gerader Strecke nach rechts von der Fahrbahn ab, sodass er mit dem Wildzaun kollidierte.
Die Beamten stellten im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 2,63 Promille.
Dem Mann aus Hatten wurde anschließend von einem Arzt Blut abgenommen und die Fahrt mit jeglichen Fahrzeugen untersagt, solange er alkoholisiert ist. Zudem stellten die Beamten den Führerschein sicher, damit ein Richter darüber entscheiden kann, ob dem 66-Jährigen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Außerdem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.
Um 15:45 Uhr wurden die Beamten der Polizei Wardenburg jedoch auf einen Verkehrsteilnehmer aufmerksam, der mit einer Arbeitsmaschine den Döllingsweg befuhr. Dabei handelte es sich erneut um den 66-Jährigen. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle war der Mann weiterhin alkoholisiert. Durch einen Richter wurde erneut die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Gegen 18:20 Uhr erhielten die Beamten der Polizei Wardenburg dann letztendlich Kenntnis über Familienstreitigkeiten in Hatten. Es stellte sich heraus, dass der alkoholisierte 66-Jährige mit seiner Lebensgefährtin in verbalen Streit geraten ist. Da die Parteien sich jedoch wieder einigten, waren keine weiteren polizeilichen Maßnahmen erforderlich.
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