Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Pressemeldung für den Bereich der Autobahnpolizei Ahlhorn
Delmenhorst (ots)
Pkw auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst ohne Versicherungsschutz geführt
Am Samstag, 09. Mai 2020, um 10:30 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn einen Pkw Audi, welcher auf der B75 (Stadt Delmenhorst) in Richtung Oldenburg fuhr. Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass für den im Landkreis Emsland zugelassenen Pkw keine Pflichtversicherung bestand. Die Kennzeichen wurden daraufhin entstempelt und dem 35-jährigen Fahrer aus Lingen die Weiterfahrt mit dem Audi untersagt. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen Halter des Audi aus dem Landkreis Emsland wurden Strafverfahren eingeleitet.
Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis auf der B75 im Bereich der Stadt Delmenhorst
Am Samstag, 09. Mai 2020, um 11:14 Uhr, kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Ahlhorn einen Pkw VW, welcher die B75 (Stadt Delmenhorst) in Richtung Bremen befuhr. Der 34-jährige alabanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bremen wies sich bei der Kontrolle mit einem albanischen Führerschein aus. Da der 34-Jährige dauerhaft seit weit mehr als 6 Monaten in Deutschland wohnhaft war, durfte er von seinem albanischen Führerschein keinen Gebrauch mehr innerhalb Deutschlands machen. Die Weiterfahrt wurde dem Mann untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und Überschreitung der Anhängelast auf der Autobahn 28 im Bereich der Gemeinde Hatten
Am Samstag, 09.05.2020, um 20:20 Uhr, fiel Beamten der Autobahnpolizei Ahlhorn ein Pkw-Anhänger-Gespann auf, bei welchem die hinteren Stoßdämpfer des Zugfahrzeuges so stark durchgedrückt waren, dass die Hinterreifen beinahe in den Radkästen schleiften. Das Gespann war mit einem Pkw beladen und befuhr zu diesem Zeitpunkt die A28 in Richtung Bremen im Bereich der Gemeinde Hatten. Bei der anschließenden Kontrolle wurde festgestellt, dass der 43-jährige Fahrer aus dem Landkreis Nordfriesland nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse war um das Gespann führen zu dürfen. Ebenso konnte der Grund für die auffällig durchgedrückten Stoßdämpfer schnell ermittelt werden. Die Anhängelast des Zugfahrzeuges war erheblich überschritten und führte so dazu, dass das Heck des Zugfahrzeuges stark nach unten gedrückt wurde. Als Beifahrer befand sich zudem der Halter des Gespannes im Fahrzeug. Sowohl gegen ihn als auch gegen den Fahrer werden Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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