Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Pressemeldung der Polizei Wildeshausen vom 18.07.20
Delmenhorst (ots)
Verkehrsunfall mit leichtverletzter Radfahrerin - Hude -
Am Freitag, 17.07.20, kam es gegen 11:30 Uhr auf der Langenberger Straße zu einem Verkehrsunfall mit einer leichtverletzten Radfahrerin. Nach bisherigem Ermittlungsstand war eine 32-jährige Huderin im Begriff, mit dem Pkw von der Heinrich-Dreyer-Straße auf die Langenberger Straße abzubiegen. Hierbei übersah sie die von links mit ihrem Pedelec kommende 55 -jährige Huderin, so dass es im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß der Fahrzeuge kam und die Radfahrerin stürzte; diese zog sich leichte Verletzungen zu. An den beteiligten Fahrzeugen entstanden leichte Sachschäden.
Fahrzeugführer mit diversen Verkehrsverstößen - Wildeshausen -
Am Sonnabend, 18.07.20, geriet gegen 01:00 Uhr ein 30-jähriger Mönchengladbacher auf der Breslauer Straße als Fahrzeugführer eines Pkw in eine Verkehrskontrolle. Hierbei wurde festgestellt, dass er nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Zudem führte ein vor Ort durchgeführter Alcotest zu einer Atemalkoholkonzentration von 0,89 Promille. Weiterhin ergab sich der Verdacht der Beeinflussung durch Betäubungsmittel, deren Konsum vom Beschuldigten dann eingeräumt und weshalb nachfolgend eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Bei der Überprüfung des vom Beschuldigten geführten Pkw wurde festgestellt, dass dieser nicht zugelassen und mit anderen als für ihn ausgegebenen Kennzeichen ausgestattet war.
Fahren ohne Fahrerlaubnis - Großenkneten -
Ein 43-jähriger Moldawier wurde am Freitag, 17.07.20, gegen 23:30 Uhr auf der Straße "Ziegelhof" in Huntlosen als Fahrzeugführer eines Pkw kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass er bereits länger als sechs Monate durchgängig in Deutschland wohnt, weshalb seine moldawische Fahrerlaubnis nicht mehr zum Führen von entsprechenden Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt. Da der Beschuldigte, der sich dieser Rechtslage bewusst war, in absehbarer Zeit seinen Lebensmittelpunkt wieder in sein Heimatland verlegt, wurde zur Sicherung des Verfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis abschließend eine Sicherheitsleistung erhoben.
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