Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Pressemeldung der Polzei Wildeshausen vom 02.08.2020
Delmenhorst (ots)
Wildeshausen: Körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen +++ Straßenverkehrsgefährdung/Unfallflucht unter Alkoholeinfluss +++ Gestohlene Kennzeichen am unfallbeteiligten PKW
Am Samstag, 01. August 2020, gegen 22:00 Uhr, kommt es zwischen zwei Personengruppen, welche jeweils aus drei Personen bestehen, in der Hermann-Ehlers-Straße in Wildeshausen zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Bei dieser Auseinandersetzung ist nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keine Person verletzt worden. Die Hintergründe dieser Auseinandersetzung sind gegenwärtig Bestandteil der Ermittlungen. Im Zuge der polizeilichen Aufnahme zu der Auseinandersetzung ist den eingesetzten Beamten mitgeteilt worden, dass eine beteiligte Person zuvor mit einem PKW einen in der Hermann-Ehlers-Straße ordnungsgemäß geparkten BMW touchiert habe. Im Anschluss habe diese Person den eigenen PKW, einen VW, entfernt von dem Unfallort abgestellt. Der Schaden an beiden PKW wird auf 1500 Euro geschätzt. Bei einer Überprüfung des Fahrzeugführers kann festgestellt werden, dass dieser unter Alkoholeinfluss steht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,62 Promille. Dem 28-Jährigen aus Wildeshausen ist durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und des Weiteren sein Führerschein beschlagnahmt worden. Gegen ihn ist zudem ein Strafverfahren eingeleitet worden. Bei einer Überprüfung des durch den 28-Jährigen geführten VW kann festgestellt werden, dass sich an dem PKW gestohlene Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk von Diepholz befinden. Die Kennzeichen sind durch die Polizei sichergestellt worden. Auch zu den Kennzeichen dauern die Ermittlungen weiter an.
Ganderkesee: Trunkenheitsfahrt unter Alkoholeinfluss
Am Samstag, 01. August 2020, kontrollieren Beamte der Polizei Ganderkesee gegen 20:45 Uhr den Fahrzeugführer eines VW auf der Apfelallee in Ganderkesee. Bei dem 45-Jährigen aus Delmenhorst kann eine Beeinflussung durch Alkohol festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,95 Promille. Dem 45-Jährigen ist durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt worden. Auf ihn kommt jetzt ein Strafverfahren zu.
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