Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: PI DEL/OLL/WEMA: Feierlichkeiten im Rahmen von Corona-Kontrollen in Wardenburg, Delmenhorst und Ovelgönne aufgelöst
Delmenhorst (ots)
Beamte der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch stellten im Rahmen der Corona-Kontrollen fest, dass sich entgegen der aktuell geltenden Corona-Verordnung mehrere Personen versammelten.
Bereits am Samstag, 31. Oktober 2020, fand eine Einweihungsfeier einer Versicherung in der Hunoldstraße in Wardenburg mit 20-25 Personen statt. Bei Eintreffen der eingesetzten Beamten verließen einige Personen fluchtartig die Feierlichkeit. Weiterhin wurde festgestellt, dass ein Teil der anwesenden Personen keine Mund-Nasen-Bedeckung trug und den Mindestabstand nicht einhielt. Zudem befanden sich unter den Personen Mitarbeiter aus verschiedenen Filialen sowie Familienangehörige. Die Beamten lösten die Einweihungsfeier auf und leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Personen ein.
Eine weitere Feierlichkeit fand am Freitag, 6. November 2020, gegen 02:05 Uhr in der Elbingstraße in Delmenhorst statt. Anwohner kontaktierten aufgrund einer Ruhestörung die Polizei. Die Beamten stellten anschließend fest, dass sich sechs Personen aus verschiedenen Haushalten in der Wohnung aufhielten und gemeinsam feierten. Darüber hinaus wurde der Mindestabstand nicht eingehalten und keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Bei der Feststellung der Personalien der Betroffenen machten zwei Männer fehlerhafte Angaben über ihre Meldeadresse, sodass zusätzlich Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. Anschließend wurde die Feierlichkeit aufgelöst und ein Platzverweis gegen die Personen, die nicht in der betroffenen Wohnung gemeldet waren, ausgesprochen. Zudem wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Weiterhin fand am Donnerstag, 5. November 2020, gegen 23:45 Uhr, in der Hamelstraße in Ovelgönne eine Feierlichkeit anlässlich eines 25. Geburtstages statt. Es wurden neun Personen aus sieben verschiedenen Haushalten angetroffen, die in der Hofeinfahrt ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und ohne Mund-Nasen-Bedeckung feierten. Die Beamten lösten die Veranstaltung auf und leiteten Ordnungswidrigkeiten ein. Die Betroffenen waren einsichtig und verständnisvoll.
In diesem Zusammenhang wird erneut auf die Einhaltung der geltenden Corona-Regelungen der Landkreise Oldenburg und Wesermarsch sowie der Stadt Delmenhorst hingewiesen. Allgemein gilt, dass Kontakte zu anderen Personen auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken sind und darüber hinaus der Mindestabstand eingehalten werden sollte. Ist dies nicht möglich, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
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Lorena Lemke
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