Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Polizeikommissariat Nordenham: Einbruch mit Zeugenaufruf; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Verstöße gegen die Corona-VO
Delmenhorst (ots)
Einbruchdiebstahl in Friseurgeschäft: In der Nacht von Freitag auf Samstag (13.11. - 14.11.) brachen unbekannte Täter in einen Friseursalon in der Butjadinger Straße in Nordenham ein. Um in das neu eröffnete Objekt zu kommen, wurde eine Scheibe des Salons eingeschlagen. Es wurde eine geringe Menger Bargeld erbeutet. Wer Hinweise zu der Tat geben kann, setze sich bitte mit der Nordenhamer Polizei in Verbindung.
Fahren ohne Fahrerlaubnis/Fahren unter Drogeneinfluss: Am Samstag, 14.11.2020, um 08:30 Uhr, wollten die Beamten des PK Nordenham auf der Bundesstraße 212 im Bereich Blexen einen PKW kontrollieren. Als der Fahrzeugführer das Polizeifahrzeug erkennt, flüchtet dieser mit überhöhter Geschwindigkeit in das dortige Gewerbegebiet an der Neptunstraße. Dort flüchten Fahrer und Beifahrer aus dem PKW, können aber nach kurzer Flucht durch die eingesetzten Beamten gestellt werden. Hierbei wird festgestellt, dass der 23-jährige Nordenhamer Fahrer unter Drogeneinwirkung steht und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Es wird bei ihm eine Blutentnahme durchgeführt und zudem ein Strafverfahren eingeleitet.
Verstöße gegen die Corona-Verordnung: Auf dem Bahnhofsgelände in Rodenkirchen und in einem Nordenhamer Geschäft in der Fußgängerzone wurden in der Nacht von Samstag auf Sonntag (14.11.-15.11.) Personen angetroffen, die die Vorgaben der aktuellen Corona Verordnung nicht eingehalten haben. Hier wurden fünf bzw. sechs Verstöße gegen den Mindestabstand, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie der Zusammenkunft von Personen aus mehr als 2 Haushalten festgestellt und zur Anzeige gebracht. Bereits am Vorabend (Freitag, 13.11.2020) wurden im Bereich des Bahnhofs Nordenham und der Deichgräfenstraße mehrere Verstöße gegen die Corona Verordnung festgestellt, bei denen sich bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten getroffen hatten und weder Mund-Nasen-Bedeckung trugen, noch den erforderlichen Mindestabstand einhielten. Auch hier wurden die Verstöße zur Anzeige gebracht.
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